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Vom 29.09.2011

Rössing-Streik für illegal erklärt

Oberrichter Swanepoel: Grundlage des Ausstandes ist unzulässig - MUN will nicht aufgeben

Windhoek - Das Windhoeker Obergericht hat die Grundlage der Arbeitsniederlegung beim Minenunternehmen Rössing für unzulässig erklärt. Gestern teilte am späten Nachmittag auch das Unternehmen selbst mit, dass der Streik für illegal erklärt wurde.

Es drehte sich hauptsächlich um die Frage, ob die Forderung der Angestellten ein Interessen- oder Rechtsdisput ist. Handele es sich um einen Rechtsdisput, dann sei die Forderung ein Aspekt, der den Arbeitern zustehe und müsse auch so verhandelt werden. Da der Produktivitätsbonus den Arbeitern aber nicht per Vertrag zusteht, gebe es keine Grundlage für den Streik. Der Antragsgegner, vertreten von Anwalt Gerson Narib, argumentierte allerdings, sie strebten eine Veränderung des Arbeitsabkommens an. „Dies ist kein Bestreben, denn es geht um den Bonus des Jahres 2010“, argumentierte die Anwältin der Antragsteller, Esi Schimming-Chase. Es sei eine geforderte Erhöhung eines bereits gezahlten Betrages.

Der Konflikt sei entstanden, weil die Firmenleitung einen weitaus höheren Bonus erhalten hatte als der Rest der begünstigten Belegschaft. „Wenn es ein Interessendisput ist, dann kann jeder Arbeiter einen Hubschrauber verlangen, nur weil der Firmenchef einen Helikopter zur Verfügung stehen hat“, konterte die Anwältin. Rechtsanwalt Narib beantragte allerdings die Ablehnung des Minen-Antrags, denn es sei ein rechtsgültiger Streik und der Eilantrag Rössings ein Einschüchterungsversuch. „Wenn dieser Antrag aufgrund dieser Gründe abgelehnt wird, ist jeder Eilantrag eines Arbeitgebers, der auf einen Streik folgt, ein Einschüchterungsversuch“, reagierte Schimming-Chase auf die Argumente Naribs.

Richter Swanepoel urteilte zugunsten der Antragssteller. Die Forderung eines Produktivitätszuschlags in Höhe von 30000 Namibia-Dollar ist somit keine rechtliche Grundlage für einen Streik. Ferner müsse der Antragsgegner alle streikenden Arbeiter hiervon informieren und aufgrund dessen muss die Forderung schnellstens fallengelassen werden. Außerdem müsse der Streik auf oder nahe des Geländes von Rössing unterbrochen oder verboten werden, bis die Forderung eingestellt werde, die relevanten Parteien hiervon informiert seien und bis die Arbeiter untereinander erneut für Streik gestimmt hätten. Für diesen Streik dürfe die gestern verhandelte Zuschlagsforderung allerdings keine Grundlage sein.

„Wir werden weiter streiken“, kündigte gestern der Vorsitzende der Minengewerkschaft, Ismael Kasuto, an. Wie er erklärte, wurde bereits gegen das gestrige Urteil Berufung eingelegt und man warte nun, bis Rössing erneut einen Eilantrag einreicht, wodurch die Sache wieder vor Gericht behandelt wird. „Erst danach werden wir entscheiden, wie wir weiterhin vorgehen“, so Kasuto. Die Firmenleitung Rössings teilte in einem Schreiben allerdings mit, dass alle Arbeiter zurück zur Arbeit beordert werden.

Der Streik hat am vergangenen Freitag begonnen. Es fanden Verhandlungsgespräche zwischen dem Unternehmen und der Gewerkschaft statt, allerdings wurde der von Rössing vorgeschlagene Kompromiss abgelehnt (AZ berichtete).
Von Clemens von Alten
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