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Vom  3.07.2009

Namibia als Partner erwünscht

„EPA-Unterschrift ist im Eigeninteresse wichtig – den Vorgang nicht abbrechen“

Namibias derzeitige Weigerung, das zuvor mit der Europäischen Union (EU) vereinbarte Wirtschafts-Partnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement: EPA) zu unterzeichnen, fügt der EU keinerlei Schaden zu. Nachteile entstehen nur für Namibia selbst.

© AZ-Archiv
Die Ausfuhr von Rindfleisch und Tafeltrauben in die EU ist durch die Weigerung der Regierung gefährdet, einen bilateral ausgehandelten Vertrag zu unterzeichnen. Hier ein Blick in den Exportschlachthof des Produzentenunternehmens Meatco.
Windhoek – Mit dieser Einschätzung hat der EU-Sprecher Fabio Fabbi in einem Gespräch mit der AZ am Mittwoch seine Verwunderung über den plötzlichen Widerstand ausgedrückt, den die namibische Regierung durch ihren Wirtschaftsminister Hage Geingob zum aktuellen Stand der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Namibia und der EU einbringt. Fabbi ist in Brüssel eigens für den EPA-Bereich eingesetzt. Geingob hat den Vertragsentwurf der EU, den andere Mitgliedsstaaten des Zollvereins (SACU) - Botswana, Lesotho und Swasiland - bereits unterzeichnet haben, sowohl im Parlament als zuletzt auch am Samstagabend beim Galadiner der Namibischen Kammer für Handel und Industrie (NCCI) vehement angegriffen.
Fabbi betont, dass Namibia aus der Sicht der EU in der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) eine Schlüsselposition einnehme. Wenn Namibia das EPA-Abkommen, nicht unterzeichne, respektiere die EU das als souveräne Entscheidung. „Das ist wie in einer Ehe. Um zu funktionieren, muss es zwei willige Partner geben.“ Es bestehe auch keine EU-Absicht, sich in den Zollverein und in die Verteilung der Einnahmen einzumischen. „Im Gegenteil, wir unterstützen das SACU-Sekretariat in Windhoek weiterhin auf drei, vier Jahre.“
Die EU-Kommission hat die EPA-Diskussion gestern Morgen durch Botschafterin Dr. Elisabeth Pape, Fabbi und durch den EU-Handelssekretär in Windhoek, Joris Heeren, bei einem Informationsfrühstück fortgesetzt. Das EPA-Abkommen mit den SADC-Staaten gilt der Fortsetzung und dem Ausbau des EU-AKP-Rahmenabkommens von Cotonou von 2000, wonach die EU und die Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) sich gegenseitige Handelspräferenzen einräumen.
Laut Joris Heeren hatten Südafrika, Namibia und Angola bei einem SADC-Treffen zur Aktualisierung des Partnerschaftsabkommens im März 2008 bereits Bedenken angemeldet, die ein Jahr später in Swakopmund bei Folgeverhandlungen im allseitigen Einvernehmen geklärt, durch zusätzliche Vereinbarung abgefangen und mehrfach schriftlich und verbindlich festgehalten worden seien. Geingob beanstandet, dass Namibia nun ein EPA-Abkommen unterzeichnen solle, das diese Vereinbarungen nicht einschließe und dass diese Zusätze auch nicht im großen EPA-Vertragswerk enthalten seien, das laut den EU-Sprechern einen Umfang wie ein Buch hat. Heeren und Fabbi entgegnen, dass die Zusätze durch die schriftliche Festlegung solange gelten, bis die Parteien sie wieder ändern. Allerdings müssten sie derzeit im Anhang zum großen EPA-Vertragswerk erscheinen und parallel laufen, weil das Werk bereits in die 23 Amtssprachen der 27 EU-Länder übersetzt werde. Die Verbindlichkeit und Gültigkeit der Swakopmunder Zusätze sei dadurch in keiner Weise berührt.
Eine Nachfrage der AZ im zuständigen Direktorat des Handelsministeriums, ob die Einwände Geingobs für die Öffentlichkeit in genauerer Formulierung dokumentiert und erhältlich seien, verlief gestern erfolglos.

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