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Regen in Namibia

 

Vom  4.03.2010

Affirmative-Action-Gesetz zeigt kaum Wirkung

© AZ
Die Kommission zur Gleichstellung am Arbeitsplatz (EEC) beklagt, dass schwarze Angestellte selbst zehn Jahre nach Einführung des Affirmative-Action-Programms meist manuelle und gering bezahlte Arbeit verrichten müssten und aus wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen blieben.
Zehn Jahre nach ihrer Gründung hat die Kommission zur Gleichstellung am Arbeitsplatz (Employment Equity Commission, EEC) eine ernüchternde Bilanz über den bisherigen Verlauf des Affirmative-Action-Programms in Namibia gezogen.


Im jüngsten Jahresbericht der EEC, der nun im Parlament vorgelegt wurde, konstatiert die Kommission „geringe Fortschritte“ bei der beruflichen Förderung historisch benachteiligter Namibier. Gleichzeitig betont der EEC-Vorsitzende Vilbard Usiku, dass es in diesem Bereich noch großen Nachholbedarf gebe.


So weist Usiku darauf hin, dass Vertreter der im Affirmative-Action-Gesetz definierten Zielgruppe (Schwarze, Frauen und Behinderte) auf wirtschaftlicher Entscheidungsebene nach wie vor „unterrepräsentiert“ seien. Die Geschäftsführung namibischer Unternehmen werde noch immer von weißen Männern beherrscht, die selbst zehn Jahre nach Einführung des Affirmative-Action-Programms das Management hiesiger Firmen proportional dominieren würden.

Usiku beruft sich dabei auf die Auswertung der Affirmative-Action-Berichte von 560 Firmen (darunter auch Lokalverwaltungen, Staatsbetriebe und Ministerien) die insgesamt 161903 Arbeitnehmer in verschiedenen Wirtschaftssektoren abdecken. In diesen Berichten müssen alle Firmen, die mehr als 25 Angestellte haben, jährlich über die personelle Zusammensetzung ihrer Belegschaft informieren und Maßnahmen zur beruflichen Förderung historisch Benachteiligter darlegen.

Nach Analyse der 560 im vergangenen Finanzjahr eingegangenen Berichte kommt die EEC zu dem Ergebnis, dass Weiße nur sechs Prozent aller statistisch erfassten Arbeitnehmer ausmachen, aber 29 Prozent aller Direktoren und Manager der untersuchten Firmen stellen. Ausländer seien auf dieser Führungsebene mit sieben Prozent und Schwarze mit 63 Prozent vertreten.

Die überproportional hohe Anzahl hellhäutiger Geschäftsführer ist nach Einschätzung der EEC nicht nur ein Erbe der Rassentrennung und Diskriminierung während Apartheidzeiten. So macht die Kommission darauf aufmerksam, dass im vergangenen Finanzjahr 35 Prozent aller neu rekrutierten Geschäftsführer „ehemals Privilegierte“ und weitere 14 Prozent Ausländer gewesen seien.

Usiku zufolge wird die „personelle Schieflage zugunsten weißer Angestellter“ von vielen Unternehmern mit den Hinweis darauf begründet, dass es unter der Zielgruppe keine qualifizierten Kandidaten für leitende Posten gebe. Diese „Entschuldigung“ will er jedoch nicht als Rechtfertigung für die vergleichsweise geringe Anzahl schwarzer Manager gelten lassen. Vielmehr hat Usiku nach eigenen Angaben den Eindruck, die „Ausgrenzung“ schwarzer Mitarbeiter sei ein Indiz für den „weit verbreiteten Eindruck“, dass vor allem in der Privatwirtschaft die Personalpolitik von „Rassismus“ geprägt sei. „Einige Arbeitgeber scheint es nicht zu stören, dass schwarze Angestellte vor allem die unterste Ebene in der Hierarchie ihrer Firma besetzen und sie scheinen diesen Umstand völlig normal zu finden“, beklagt er.

Vor diesem Hintergrund hält er es für erforderlich, dass Arbeitgeber, die sich den Zielsetzungen des Affirmative-Action-Programms verweigern „mit fester Hand geleitet“ werden müssten, um Reformen auf dem Arbeitsmarkt zu beschleunigen. Eine härtere Gangart hält Usiku auch angesichts der „Vielzahl“ Klagen über angebliche Diskriminierung am Arbeitsplatz für notwendig. Unter Berufung auf diese Beschwerden kommt die ACC zu dem Schluss, dass viele Unternehmer nach wie vor Weiße oder Ausländer anstellen würden, obwohl sich qualifizierte Schwarze auf den jeweils vergebenen Posten beworben hätten. Außerdem habe es den Anschein, als ob Schwarze seltener fortgebildet oder befördert würden und meist weniger verdienen würden, als weiße Kollegen, die dieselbe Arbeit verrichten.

Die insgesamt „mangelhaften Fortschritte“ in Richtung einer beruflichen Chancengleichheit in Namibia empfindet die EEC jedoch nicht als „Grund zur Verzweiflung“. Vielmehr sollte der große Nachholbedarf als „Ansporn“ und „Weckruf“ für alle Interessenträger dienen, ihren Einsatz für eine progressive Personalpolitik in der hiesigen Wirtschaft zu verstärken.

Die EEC nimmt in diesem Zusammenhang auch erfreut zur Kenntnis, dass die Polizei und das Büro der Generalstaatsanklägerin inzwischen verstärkt gegen Arbeitgeber vorgehen würden, die Bestimmungen des Affirmative-Action-Berichts missachten.
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