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Wegweisende Klage entschieden

Präzedenzfall: Gericht urteilt zugunsten von drei zwangssterilisierten Frauen

Windhoek - Diese Verhandlung wird fällig, nachdem Richter Elton Hoff den drei Antragstellerinnen gestern in ihrer Darstellung Recht gegeben hat, wonach das Staatskrankenhaus in Oshakati und Windhoek nicht ihre "informierte Zustimmung" eingeholt habe, bevor sie dort sterilisiert worden seien. Aus diesem Versäumnis leiten die drei Kläger einen Verstoß gegen ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Familie, sowie eine Verletzung ihrer Menschenwürde ab und berufen sich dabei auf das verfassungsrechtliche Verbot gegen unmenschliche und grausame Behandlung.

Obwohl Richter Hoff den drei Betroffenen in dieser Argumentation folgte, wies er eine getrennte Entschädigungsklage von ihnen ab. Darin hatten die Antragstellerinnen mit der Begründung eine separate Wiedergutmachung gefordert, wonach sie nur deshalb zwangssterilisiert worden seien, weil sie alle mit dem HI-Virus infiziert sind. Eine daraus abgeleitete Diskriminierung aufgrund ihres HIV-Status hätten die Klägerinnen nicht nachgewiesen.

In seiner über zwei Stunden andauernden Urteilsbegründung wies Hoff unter Berufung auf Zeugenaussagen der damals zuständigen Ärzte und Krankenpfleger darauf hin, es sei "offensichtlich", dass die drei Klägerinnen nicht hinreichend über die Folgen einer Sterilisation aufgeklärt oder über die Details des Eingriffs informiert worden seien. Vielmehr sei es deutlich, dass sie zwar eine entsprechende Operations-Genehmigung unterschrieben, aber als medizinische Laien nicht gewusst hätten, dass sie damit einer Sterilisation zugestimmt hätten.

Der Richter verwies dabei auf Aussagen der Ärzte, wonach sie sich unter anderem darauf verlasen hätten, dass die schwangeren Frauen über die Möglichkeit einer Sterilisation zur Empfängnisverhütung informiert worden seien, bevor sie zur Entbindung in das Staatskrankenhaus eingeliefert worden seien. Außerdem erinnerte er an Aussagen einiger damals zuständiger Mediziner, wonach die drei Frauen alle Komplikationen bei der Entbindung entwickelt hätten und ihre Kinder deshalb "schnell" per Kaiserschnitt (mit anschließender Sterilisierung der Mutter) hätten zur Welt gebracht werden müssen.

Dieser Sachverhalt ist Hoff zufolge jedoch keine Rechtfertigung dafür, warum den Frauen nicht weitere Bedenkzeit dafür eingeräumt worden sei, die Vor- und Nachteile einer Sterilisation abzuwägen und eventuell zu einem späteren Zeitpunkt für diesen Eingriff ins Hospital zurückzukehren. Vielmehr scheine es so, dass die Frauen von Krankenpflegern oder Ärzten zu ihrem schriftlichen Einverständnis gedrängt worden seien, als sie "auf dem Höhepunkt der Geburtswehen waren und angesichts der damit verbundenen Schmerzen kaum rational denken konnten".

Von dem Urteil geht eine Signalwirkung für vergleichbare Prozesse aus, die derzeit am Gericht anhängig sind. Die drei Frauen fordern für die "unerlaubte" Sterilisation jeweils 1 Millionen N$ Schmerzensgeld. In der abgelehnten Zweitklage wegen angeblicher Diskriminierung hatten sie jeweils N$ 200000 verlangt.

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31-Jul-2012-07:33

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