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Vom  4.12.2007

Von Plocki in Windhoek vor Gericht

Verteidigung nimmt Zeugen wegen angeblich defekter Waffe ins Kreuzverhör

War es die Aufgabe des Eigentümers die anscheinend defekte Waffe reparieren zu lassen, oder waren der einstige Manager oder die Jagdführerin dafür verantwortlich. Diese Frage sollte gestern im Kreuzverhör geklärt werden, als Dr. Kuno von Plocki im Regionalgericht erschien.

© Dirk Heinrich
Dr. Kuno von Plocki gestern im Gerichtsgebäude im Windhoker Stadtviertel Katutura. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
Windhoek – Der Angeklagte Dr. Kuno von Plocki, die Zeugen Anke Ackermann und Andre Goldbeck sowie Verteidiger Jan Wessels, Staatsankläger Brownell Uirab und Richterin Dira Usiku kamen gestern am ersten Verhandlungstag im Regionalgericht in Katutura, Windhoek, nicht ins schwitzen wegen des Kreuzverhörs, sondern weil im gesamten Gerichtsgebäude die Klimaanlagen ausgefallen waren. Der deutsche Staatsbürger und Miteigentümer der Hetako Safari Lodge sowie Inhaber der Schwarzwald-Tierklinik bei Neubulach, muss sich der fahrlässigen Tötung und der nachlässigen Handhabung einer Feuerwaffe verantworten. Von Plocki war am 18. Januar des vergangenen Jahres mit seiner Frau Nicole, dem damaligen Manager der Hetako Safari Lodge, Jörg Seefeldt und einem Farmarbeiter auf die Jagd gegangen (AZ berichtete). Dabei habe sich ein Schuss aus seiner Jagdwaffe gelöst und eine Kugel den jungen Namibier Jörg Seefeldt in den Rücken und Bauch getroffen. Seefeldt erlag am darauf folgenden Tag der schweren Schussverletzung in einem Windhoeker Krankenhaus.

Bereits Ende Mai wurde der Fall im Regionalgericht in Gobabis angehört, bevor er auf den 3. bis 6. Dezember in Windhoek vertagt wurde. Gestern versuchte der Verteidiger von von Plocki, die Verantwortung der angeblich defekten Waffe mit der Seefeldt getötet wurde, der ehemaligen Jagdführerin Anke Ackermann zuzuschreiben. Er versuchte dem Gericht zu beweisen, dass die Jagdführerin, die anscheinend wusste, dass etwas mit der Waffe nicht stimmte und das Gewehr deshalb gefährlich war, die doppelläufige Kippwaffe zu einem Waffenschmied hätte bringen müssen. Der Staatsankläger und die Zeugin wiesen jedoch darauf hin, dass das Gewehr das persönliche Eigentum von Plockis gewesen sei und die Waffe nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Plockis Jagdgästen zur Verfügung gestellt werden durfte. Jan Wessels warf der Zeugin vor, bei einem angeblichen Vorfall, bei dem sich ein Schuss aus der besagten Waffe Anfang 1999 gelöst haben soll, nicht dabei gewesen zu sein, da sie erst im November des besagten Jahres angestellt wurde. Ackermann sagte aus, dass der Vorfall im Jahr 2002 oder 2003 geschehen sei.

Der Fall wird heute fortgesetzt. . Dr. von Plocki bleibt weiterhin auf Kaution von N$ 20000 auf freiem Fuß.
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