
Kuno von Plocki (links) gestern Morgen auf dem Weg in den Gerichtssaal des Regionalgerichts in Katutura. Rechts der Rechtsanwalt Bennie Visser und in der Mitte Staatsankläger Brownwell Uirab.
Windhoek – Mit reichlicher Verspätung begann gestern ein weiterer Prozesstag im Fall von Plocki und dieser musste auch früher als vorgenommen beendet werden, da niemand dafür garantieren konnte, dass das Gebäude und Gelände nicht verschlossen würde. Richterin Dinnah Usiku, Staatsankläger Brownwell Uirab und Verteidiger Jan Wessels waren bereit, länger im Gerichtssaal zu bleiben, um das Kreuzverhör zu Ende zu führen.
Einige Male wurde der angeklagte deutsche Staatsbürger, Dr. Kuno von Plocki, der sich der fahrlässigen Tötung und nachlässiger Handhabung einer Feuerwaffe verantworten muss, sehr ungehalten und hob die Stimme, um den Staatsankläger darauf hinzuweisen, dass er seine Antwort geben, ausführlich antworten wolle oder dass er eine besagte Auskunft bereits gegeben habe. Einen Wortwechsel mit dem Dolmetscher lieferte sich von Plocki ebenfalls, als der Übersetzer eine Antwort nicht richtig und nicht vollständig wiedergegeben hatte.
Während des Kreuzverhörs sagte von Plocki, dass das Projektil, welches den jungen Namibier Jörg Seefeldt in den Rücken traf und einen Tag später zu dessen Tode führte, zuerst auf dem harten Boden aufprallte und anschließend den jungen Mann traf. Am Dienstag hatte der Chirurg Jeremy Nel, der den jungen Seefeldt am 17. Januar 2006 behandelte, ausgesagt, dass das Einschussloch im Rücken etwas oval gewesen sei, was daraufhin deute, dass das Projektil, nachdem es den Lauf verlassen hatte, den Mann getroffen hatte, als sich dieser in einer leicht gebückten Haltung befand. Hätte er gerade gestanden, wäre das Einschussloch rund gewesen, so der Arzt.
Auf Fragen des Staatsanklägers sagte von Plocki, dass er beim Nachladen alles richtig gemacht habe. Er (von Plocki) habe die Waffe regelgerecht in der linken Hand gehalten, den linken Fuß einen Schritt nach vorne gesetzt, den Lauf 45 Grad nach unten gehalten, die Hülse entfernt, die neue Patrone in die Kammer geschoben und mit Anheben des rechten Armes und der rechten Schulter die Waffe wieder zusammengeklappt. Dass der Verstorbene schräg vor ihm gestanden hätte, sei dem Umstand zu verdanken, dass „mein Jagdführer“ (der Verstorbene) sich nicht an die Regeln gehalten und sich nach vorne bewegt habe, obwohl er ihn (von Plocki) aufgefordert habe nachzuladen.
Von Plocki sagte aus, dass seinen medizinischen Kenntnissen zufolge das Opfer möglicherweise noch am Leben wäre, wenn SOS International ein Flugzeug, wie anfänglich an dem besagten Tag versprochen, geschickt hätte. Es sei noch ausreichend Tageslicht vorhanden gewesen. Zudem bemängelte er, dass die hiesigen medizinischen Einrichtungen nicht in der Lage seien, einen Patienten in ein künstliches Koma zu versetzten, was in diesen Falle wichtig gewesen wäre. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.