Auslieferungsverfahren bekommt neuen Richter – Kein Anspruch auf Uanivi
Windhoek – Der israelische Geschäftsmann Jacob „Kobi” Alexander hat jetzt am Obergericht einen Teilerfolg auf dem langen Weg hin zu oder weg von seinem Auslieferungsverfahren erzielt. Richter Collins Parker gab einem Antrag von Alexanders hochrangigem Anwaltsteam statt und entschied, dass das schwebende Auslieferungsverfahren keinesfalls von Petrus Unengu geleitet werden dürfe, der von der Magistratskommission für den Prozess bestimmt worden war und bei den ersten Verhandlungsterminen den Vorsitz innehatte. Unengu sei als Vorsitzender der niederen Gerichte (Chief: Lower Courts) im Justizministerium beschäftigt und damit ein Angestellter im öffentlichen Dienst, aber per Gesetz kein Magistratsrichter, wie auch Alexanders südafrikanischer Advokat Peter Hodes argumentiert hatte. Parker entschied auch, dass die Magistratskommission mit der Ernennung von Unengu ihre zulässigen Rechte überschritten habe. Der Richter für das Verfahren hätte ausschließlich von der Justizministerin bestimmt werden dürfen.
Allerdings war Alexander nicht auf ganzer Linie erfolgreich. Seine Anwälte hatten vergeblich von Parker gefordert, dass per Gesetz ausschließlich Magistratsrichter Uaatjo Uanivi dem Prozess vorsitzen dürfe, da er derjenige war, der Alexander im Oktober 2006 Kaution in Höhe von N$ 10 Mio. gewährt hatte.
Auch eine weitere Forderung des Antrages, der vor knapp drei Wochen am Obergericht gehört worden war, lehnte Parker ab: Er erklärte nicht, wie gefordert, dass Teile des namibischen Auslieferungsgesetzes, die Bestimmungen für eine mögliche Kautionsgewährung festlegen, gegen die Verfassung verstoßen.
Die Vereinigten Staaten fordern die Auslieferung Alexanders, weil ihm in New York in Zusammenhang mit der Rückdatierung von Aktienoptionen der Prozess wegen Betruges in 35 Fällen gemacht werden soll.