|
|
Vom 31.08.2010 Shaduka entgeht GefängnisstrafeGericht ahndet fahrlässige Tötung mit Geldstrafe – Frauenrechtler empörtDer Geschäftsmann Lazarus Shaduka wurde gestern wegen fahrlässiger Tötung seiner Frau zu 25000 N$ oder einem Jahr Gefängnis und wegen versuchter Justizbehinderung zu 2000 N$ oder 2 Monaten Haft verurteilt. Frauenrechtler sind über das Urteil entsetzt.![]() Vor der Strafmaßverkündung hatten sich einige Demonstranten vor dem Obergericht versammelt, die auf Plakaten eine Gefängnisstrafe für den Angeklagten forderten. Einige Teilnehmer der Kundgebung bezeichneten das Urteil als Justizskandal und als Beleg für die angeblich wirkungslosen Gesetze des Landes. Van Niekerk äußerte zwar Zweifel an der Version Shadukas, wonach sich der Schuss versehentlich gelöst habe, als seine Frau rückwärts gegen ihn „gefallen“ sei, nachdem er ihr vorher seine Pistole abgenommen habe (AZ berichtete). Sie wies jedoch auch darauf hin, dass Shaduka der einzige überlebende Zeuge des Zwischenfalls sei und sich seine Darstellung der Ereignisse in Abwesenheit entgegengesetzter Beweise nicht widerlegen lasse. „Bedenken allein sind nicht ausreichend“, betonte van Niekerk und ergänzte: „Ich muss über jeden Zweifel davon überzeugt sein, dass die Angaben des Angeklagten falsch sind.“ Obwohl sie die Erklärung Shadukas „fragwürdig“ finde, müsse sie seine Wiedergabe folglich akzeptieren. Ungeachtet davon kam van Niekerk jedoch zu der Schlussfolgerung, dass Shaduka grob fahrlässig gehandelt habe, indem er die Waffe weder entsichert, noch von seiner Frau weggerichtet habe, als sich diese von einem Sofa erhoben habe und nach seiner Darstellung dabei rückwärts gegen ihn gefallen sei. Dieser Umstand lasse jedoch nicht die Schlussfolgerung zu, dass er seine Frau vorsätzlich erschossen habe. Daran ändern van Niekerk zufolge auch Zeugenaussagen nichts, wonach der Angeklagte seine Frau wiederholt misshandelt und ihr mit dem Tod gedroht hat. Zum einen beruhen diese Zeugenaussagen nach Meinung der Richterin auf unzulässigem Hörensagen. Zum anderen gebe es keine Hinweise dafür, dass Shaduka seine Frau unmittelbar vor dem tödlichen Zwischenfall tätlich angegriffen oder „den Schuss mit Absicht ausgelöst“ habe. „Nach meiner Auffassung muss Körperverletzung mit Todesfolge schwerer bestraft werden, als fahrlässige Tötung durch eine Schusswaffe, bei der keine physische Gewaltanwendung stattfindet“, sagte van Niekerk. ![]() Lazarus Shaduka (Foto) zahlte nach dem Urteil die Geldbuße von 27000 N$ und wurde auf freien Fuß gesetzt. Gleichzeitig hob sie aber hervor, dass Shaduka seine Frau unmittelbar nach dem Vorfall ins Krankenhaus gefahren und dort nach der Nachricht ihres Todes äußerlich verzweifelt gewirkt habe. Ferner sei er nicht vorbestraft, habe bereits über zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht und könne als Geschäftsmann einen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Abgesehen von fahrlässiger Tötung wurde Shaduka auch wegen versuchter Justizbehinderung verurteilt, weil er den Tod seiner Frau zunächst als Selbstmord darstellte. Außerdem verfügte die Richterin, Shaduka für zehn Jahre die Waffenlizenz zu entziehen. Vor der Strafmaßverkündung hatten sich einige Demonstranten vor dem Obergericht versammelt, die eine langjährige Haftstrafe für Shaduka forderten. Unter ihnen befand sich auch die ehemalige Parlamentarierin und derzeitige Frauenbeauftragte der katholischen Bischofskonferenz, Elma Dienda, die das Strafmaß als „Skandal“ bezeichnete. „Von diesem Urteil geht das verheerende Signal aus, dass ein Frauenleben nur 25000 N$ wert ist“, sagte sie und fügte hinzu: „Misshandelte Frauen sollten ihre gewalttätigen Männer sofort verlassen, weil sie von unseren Gerichten und Gesetzen nicht geschützt werden.“ Von Marc Springer |
|
|