
Die Generalsekretärin der SWAPO, Pendukeni Ithana verlässt in Begleitung von Anwalt Dirk Conradie nach ihrer Zeugenaussage das Gerichtsgebäude.
Windhoek – Grobler hat Ithana und die SWAPO auf Schadensersatz in Höhe von 300000 N$ verklagt (AZ berichtete). Anlass ist ein angeblich verleumderischer Artikel auf der Internetseite der SWAPO, in dem Grobler als ehemaliges Mitglied der paramilitärischen Spezialeinheit „Koevoet“ verunglimpft und mit „unmenschlichen Gräueltaten“ vor der Unabhängigkeit in Verbindung gebracht wird.
Wie Ithana gestern während der Vernehmung durch ihren Anwalt Gerson Narib betonte, habe sie weder den Beitrag auf der Internetseite verfasst, noch seine Veröffentlichung veranlasst. Grundsätzlich jedoch sei die darin enthaltene Kritik an Grobler legitim, da dieser die SWAPO und deren Führung durch seine „beleidigende“ Berichtserstattung herausgefordert habe.
Ithana bezieht sich damit auf eine Kolumne, die Grobler unter dem Pseudonym Jonathan Cobra zwischen 2004 und 2006 für den Windhoek Observer verfasst und in der er sich ausgesprochen kritisch mit der SWAPO auseinandergesetzt hat. Ithana war in diesem Zusammenhang die Feststellung wichtig, dass Kritik an der SWAPO grundsätzlich zulässig und durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sei.
Die Texte von Grobler hätten die Grenzen der Redefreiheit jedoch deutlich gesprengt, weil sie einzelne Führungspersönlichkeiten der SWAPO „herabgewürdigt“ und die Partei insgesamt auf eine Art und Weise „verteufelt und erniedrigt“ hätten, wie es mit der Politik der nationalen Versöhnung nicht vereinbar sei. Deshalb sei auch „verständlich“ dass der Verfasser des von Grobler beanstandeten Beitrags seinerseits den Journalisten redaktionell angegriffen habe.
Auf die Frage, ob die Stigmatisierung als „Koevoet“ angemessen sei, obwohl Grobler nach eigener Aussage nie in dieser berüchtigten Spezialeinheit gedient habe, erklärte Ithana: „Es ist unerheblich, ob Grobler tatsächlich „Koevoet“-Mitglied war, oder wie er selbst versichert, nur in der SWATF gedient hat. Beide dieser Einheiten waren Teil desselben Unterdrückungssystems und haben in Namibia zahllose Menschen getötet, die für die Freiheit und Unabhängigkeit gekämpft haben.“

John Grobler
In diesem Zusammenhang wies sie auch das Argument von Grobler zurück, wonach er aufgrund der damals geltenden Wehrpflicht unfreiwillig in die Streitkräfte rekrutiert worden sei und sich deshalb ungeachtet seiner pazifistischen Gesinnung nicht dem Kriegsdienst habe verweigern können. Schließlich seien ihr (Ithana) diverse weiße Namibier bekannt, die sich der Zwangsrekrutierung durch die Flucht ins Exil entzogen und von dort gegen das südafrikanische Apartheidregime gekämpft hätten.
Grobler hingegen habe diese Option nicht genutzt, sondern nach Erreichen der Unabhängigkeit, „das Gewehr gegen die Schreibmaschine eingetauscht und damit seine Kampagne gegen die SWAPO und für eine Rückkehr zur Vergangenheit fortgesetzt“. Damit habe er bewusst einen anderen Weg als viele seiner ehemaligen SWATF-Kameraden eingeschlagen, die sich nach der Unabhängigkeit gemeinsam mit ihren ehemaligen Gegnern der Versöhnung verschrieben und dem Aufbau der Nation gewidmet hätten.
Auf Fragen von Groblers Anwältin Hannchen Schneider bemühte sich Ithana ferner, zwischen Kriegshandlungen der SWATF einerseits und ehemaligen Freiheitskämpfern der SWAPO andererseits zu differenzieren. Schließlich hätten die Ex-Plan-Kämpfer gegen die illegale Besetzung Namibias und damit für eine gerechte Sache gekämpft, während sich die SWATF-Soldaten durch Waffengewalt für den Erhalt der Rassentrennung und Unterdrückung eingesetzt hätten.
Die von Grobler angestrengte Entschädigungsklage bezeichnete Ithana im Verlauf ihrer Vernehmung als Versuch, „die SWAPO finanziell zu schwächen, nachdem ihm dies durch politische Mittel nicht gelungen ist“. Dabei stellte sie sogar die Vermutung an, Grobler habe den umstrittenen Artikel auf der für Nutzer frei zugänglichen Internetseite selbst verfasst, um „einen Anlass für eine Klage gegen die Partei zu konstruieren“.
Das Verfahren wird am 29. Februar mit den Anträgen der beiden Prozessparteien fortgesetzt. Dann soll auch ein Datum für die Urteilsverkündung festgelegt werden.