Die heutige Titelseite

 

Newsletter


Regen in Namibia

 

Vom  1.02.2012

Pressefreiheit auf Prüfstand

Verleumdungsklage beleuchtet Geschichtsbewältigung und Toleranzbereitschaft

Das Obergericht beschäftigt sich derzeit mit einer Verleumdungsklage gegen die SWAPO, bei der es vordergründig um angebliche Diffamierung, aber tatsächlich um Fragen der Meinungsfreiheit, Völkerverständigung, Vergangenheitsbewältigung und politischen Toleranz geht.

Windhoek – Kläger ist der Freischaffende Journalist John Grobler. Dieser verlangt von der SWAPO bzw. deren Generalsekretärin Pendukeni Ithana Schadensersatz von 300000 N$ für einen angeblich rufschädigenden Artikel über ihn auf der Internetseite der SWAPO. Darin wird Grobler als ehemaliges Mitglied der paramilitärischen Einheit „Koevoet“ (Brechstange) verunglimpft und mit „unmenschlichen Gräueltaten“ vor der Unabhängigkeit in Verbindung gebracht.

Auslöser der angeblichen Diffamierung ist nach Überzeugung des Klägers eine Kolumne, die er zwischen 2004 und 2006 unter dem Pseudonym Jonathan Cobra für den Windoek Observer verfasst und in der sich „kritisch“ mit der SWAPO auseinandergesetzt hat. Grobler zufolge war seine damalige Berichterstattung zwar „provozierend“ aber „grundsätzlich wahr“, im „öffentlichen Interesse“ und von der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit „gedeckt.“

Die Brandmarkung als „Koevoet“ hingegen sei nicht nur falsch, weil er selbst nie Mitglied dieser notorischen Einheit gewesen sei, sondern sei auch potenziell gefährlich für ihn. Schließlich hätten diverse SWAPO-Anhänger auf der Internetseite der regierenden Partei zu dem umstrittenen Artikel Stellung genommen und ihn dabei nicht nur beschimpft, sondern auch bedroht.

Der Direktor der Menschenrechtsgesellschaft NAMRIGHTS, Phil ya Nangoloh, gibt Grobler dabei Recht. Wie er gestern während seiner Vernehmung durch den Anwalt der SWAPO, Gerson Narib, betonte, sei die Titulierung als „Koevoet“ potenziell lebensbedrohlich weil ehemalige Mitglieder dieser, für ihre Brutalität berüchtigten Spezialeinheit unter großen Teilen der Bevölkerung „verhasst“ seien. Die Bezeichnung als „Koevoet“ sei demnach nicht nur „hochgradig anstößig“, sondern setze den so Stigmatisierten auch möglichen Übergriffen aus und könne zu seiner „gesellschaftlichen Ausgrenzung“ führen.

Ithana bestreitet in einer eidesstattlichen Erklärung, den umstrittenen Beitrag auf der Internetseite verfasst oder seine Veröffentlichung veranlasst zu haben. Außerdem dementiert sie, dass der Internet-Beitrag verleumderisch ist oder Grobler „irgendeinen Schaden verursacht“ haben könnte.

Grobler hat nach eigener Aussage zwar „gezwungener Maßen“ in der SWATF gedient, aber „nie an Kriegshandlungen teilgenommen“. Er hat vor kurzem ein weiteres Verfahren gegen vier prominente Geschäftsleute mit guten SWAPO-Kontakten angestrengt, die ihn in einer Bar tätlich angegriffen haben sollen.

Das Verfahren vor Ersatzrichter Kobus Miller wird heute fortgesetzt.
Archiv


Wetter

Air Berlin

 

EES GANZ PRIVAT