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Vom 31.01.2012

Hoff-Prozess nach kurzer Verhandlung vertagt

Geschäftsfrau bleibt bis zur Fortsetzung ihres Verfahrens im April in Haft – Behandlung im Krankenhaus dauert an

© Marc Springer
Hoff (links) wird nach kurzer Verhandlung abgeführt. Sobald ihre Behandlung im Krankenhaus abgeschlossen ist, wird sie sich wieder in Polizeigewahrsam begeben müssen.
Windhoek – Der Prozess gegen die Werbeschaffende Susanne Hoff, die angeblich versucht hat, zwei Männer mit dem Mord an ihrem Mann zu beauftragen (AZ berichtete), wurde gestern am Magistratsgericht nach kurzer Verhandlung auf den 2. April vertagt.

Die 51-jährige Angeklagte wird bis dahin in Haft bleiben, nachdem sie im Dezember mit einem Kautionsantrag gescheitert ist. Nach Anordnung von Magistratsrichter Duard Kesslau kann sich Hoff bis auf weiteres im Krankenhaus wegen einer angeblichen Mageninfektion behandeln lassen, die ihr die Untersuchungshaft in der Polizeistation von Wanaheda nach eigener Aussage unerträglich macht. Sobald es ihr medizinischer Zustand zulasse, müsse sie jedoch das Krankenhaus verlassen und sich erneut bei der Polizeistation in Gewahrsam nehmen lassen.

Verteidiger John-Paul Jones hatte beantragt, die bereits vor Beginn der Verhandlung absehbare Vertagung zur Letzten erklären zu lassen und damit sicherzustellen, dass das Verfahren bei Fortsetzung des Prozesses tatsächlich weiter geführt wird. Schließlich habe der zuständige Ermittlungsbeamte der Polizei bereits im Dezember versichert, dass die Untersuchungen in dem Fall zu 70 Prozent abgeschlossen seien, weshalb einem Beginn der Hauptverhandlung im April nichts im Wege stehen solle.

Dieses Anliegen lehnte Kesslau jedoch als „verfrüht“ ab, da der Fall „erst seit dem 2. Dezember anhängig ist“.
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