28-Jähriger missbrauchte seine Nichte – Richterin verhängt zehn Jahre Gefängnis
Ein 28 Jahre alter afrikaanssprachiger Namibier wurde zu Wochenbeginn am Regionalgericht Katutura für zehn Jahre ins Gefängnis geschickt. Der Mann, dessen Name nicht veröffentlicht werden darf, hatte seine inzwischen 13 Jahre alte Nichte über insgesamt fünf Jahre mehrmals sexuell missbraucht.
Windhoek – „Obwohl Sie Ihre Nichte körperlich nicht verletzt haben, wird das junge Mädchen für den Rest ihres Lebens mit der Narbe leben müssen, von einem engen Verwandten vergewaltigt worden zu sein“, sagte Richterin Dinnah Usiku. Sie fügte hinzu, dass die Öffentlichkeit eine harte Strafe verlange, um potenzielle Kinderschänder abzuschrecken.
Laut Anklageschrift wurde der 28-Jährige im März 2007 verhaftet. Die Kinderschändung war aufgeflogen, nachdem das kleine Mädchen seiner Mutter davon erzählt hatte. Nach der Festnahme des Vergewaltigers gestand er die Tat schriftlich: So sei seine Nichte eines Nachts im Jahr 2000 (er war damals 20 und die Nichte sechs Jahre alt) zu ihm ins Schlafzimmer gekommen. Er wohnte mit seinem Bruder auf einer Farm. „Ich habe meinen Totti (Penis) nie in sie hineingesteckt, weil ich dachte, ich werde ihr wehtun“, steht in dem Geständnis. Und weiter: „Zu Beginn wollte sie mit mir schlafen.“ Der 28-Jährige habe seine Nichte zudem bezahlt: Zum einen hatte er ihr seinen Walkman ausgeliehen und ihr auch kleine Geldbeträge (zehn oder 20 N$) zugesteckt. Bis Februar 2007 hätten beide miteinander sexuellen Verkehr gehabt, befand die Richterin. Ein Arzt, der das kleine Mädchen untersucht hatte, schloss „eventuellen sexuellen Missbrauch“ nicht aus. Das Jungfernhäutchen sei nicht mehr intakt gewesen.
Nach der Festnahme wurde der Kinderschänder gegen Kaution in Höhe von 1000 Namibia-Dollar auf freiem Fuß gesetzt. Zu Prozessauftakt hatte er jegliche Anschuldigungen von sich gewiesen. Er habe seine Nichte niemals besucht, sie sei immer zu ihm gekommen. Zudem hätten der Bruder des kleinen Mädchens und ein Freund mit dem Opfer geschlafen. Das Mädchen stritt diese Aussagen ab. Der Verurteilte beteuerte zudem, dass er im Jahr 1997 (er war 16 Jahre alt) von einem Lehrer sexuell missbraucht worden sei.
Richterin Usiku verurteilte die Tat in ihrem Strafmaß und beschrieb die Handlung des Angeklagten als brutal. Der Vergewaltiger habe seine Nichte zur Sexsklavin gemacht, betonte sie. Nichtsdestotrotz berücksichtigte sie, dass der Angeklagte zur Tatzeit erst 20 Jahre alt gewesen sei. Er gelte somit als Jugendlicher. Zudem habe der Verurteilte die Tat während seiner Festnahme gestanden – all dies müsse strafmildernd gewertet werden. Obwohl laut Gesetz eine Haftstrafe von 15 Jahren fällig ist, schickte sie den Kinderschänder für zehn Jahre ohne Bewährung in den Knast.
Staatsanwalt OJ Lino hatte kurz vor der Verkündung des Strafmaßes mindestens 15 Jahre Haft gefordert. Er beschrieb die Tat ebenfalls als brutal und erniedrigend. Obwohl der Angeklagte während des Verfahrens beteuerte, er sei während seiner Jugend von einem Lehrer sexuell missbraucht worden, rechtfertige dies nicht, sich an einem jungen und hilflosen Familienmitglied zu vergreifen, sagte Lino. Der Angeklagte wurde von Anwalt André Louw verteidigt.