Betroffene sagt aus, nicht adäquat informiert worden zu sein
Windhoek – In der Verhandlung um die unerlaubte Sterilisation dreier Frauen hat Verteidigerin Efi Schimming-Chase ihr Kreuzverhör einer der betroffenen Frauen, deren Name aus Rechtsgründen nicht genannt werden darf, gestern im Obergericht beendet. Richter Elton Hoff vertagte den Prozess auf den heutigen Freitag für ein weiteres Kreuzverhör von Seiten des Kläger-Anwaltes Dave Smuts.
In der gestrigen Verhandlung fragte Schimming-Chase die Betroffene, ob sie von irgendjemand je über Verhütungsmittel als auch über HIV-Übertragung und -Medikamente aufgeklärt wurde. „Ich wurde über nichts informiert. Ich wusste noch nicht mal, dass mein Baby das Virus auch bekommen konnte“, antwortete die Frau.
Gegen Ende des Jahres 2008 legte eine Frau eine eidesstattliche Erklärung ab, dass sie nach der Entbindung ihres Kindes im Staatskrankenhaus von Katutura gegen ihren Willen vom medizinischen Personal sterilisiert worden sei. Der Grund für die Sterilisation sei ihre Infektion mit dem HI-Virus. Kurz darauf meldeten sich weitere Frauen, die angaben, dasselbe in anderen staatlichen Krankenhäusern erlebt zu haben. Zusammen mit dem namibischen Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) erhoben die Frauen Klage gegen die namibische Regierung am Obergericht. Die Verteidigung argumentiert jedoch, dass die Frauen vor der Entbindung eine schriftliche Einwilligung zur Sterilisation unterschrieben hätten.