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Vom 27.01.2012

Flugticket-Prozess verschoben

Verhandlung um angeblichen Betrug bei Welwitchia Travel geht im August weiter

Der Prozess um angeblichen Flugticket-Betrug bei dem Reiseunternehmen Welwitchia Travel ist gestern am Regionalgericht nach nur drei Tagen Verhandlung und ohne nennenswerte Fortschritte auf Ende August vertagt worden.

Windhoek – Die drei Verhandlungstage wurden durch die Vernehmung der Kundenbeauftragten von Air Namibia, Liesl Ruth Smith, in Beschlag genommen, die über die Praxis der Freiflug-Vergabe informierte. Danach qualifizieren sich Reiseunternehmen proportional zu den von ihnen verkauften Air-Namibia-Flügen für eine gewisse Anzahl Frei- bzw. Rabattflüge.

Nach ihrer Darstellung hat Welwitchia Travel im Jahre 2006 Air-Namibia-Flüge im Werte von 5,3 Millionen N$ verkauft und sich damit für sieben Freiflugtickets und 15 Rabatttickets qualifiziert, deren Inhaber nur 75 Prozent des von ihnen angetretenen Fluges bezahlen müssen. Laut Anklageschrift haben die beiden Beschuldigten, in Person der Eigentümerin von Welwitchia Travel, Debbie Louw, und der ehemaligen Air-Namibia-Angestellten Elizabeth Shigwedha dieses System missbraucht.

Konkret sollen sie dabei „in gemeinschaftlicher Absicht“ und unter „Vortäuschung falscher Tatsachen“ die staatliche Fluggesellschaft zur Überzeugung gebracht haben, dass Welwitchia Travel im Jahre 2006 deutlich mehr Air-Namibia-Flüge vermittelt und deshalb mehr Frei- bzw. Rabattflüge verdient habe. So haben die beiden Angeklagten nach Darstellung der Staatsanwaltschaft erreicht, dass Welwitchia Travel zusätzliche 50 Freiflug-Tickets von Air Namibia erhalten hat, deren Inhaber kostenlos an irgendeinen, von der staatlichen Fluglinie angesteuerten Ort fliegen können.

Ob die Angeklagten die angeblich unrechtmäßig erhaltenen Freiflüge verschenkt oder verkauft haben ist nach Angaben von Staatsanwalt Cliff Lutibezi ungewiss. Fest steht, dass Reisebüros die von Air Namibia erhaltenen Frei- und Rabattflüge an andere weitergeben, aber nicht verkaufen dürfen. Ob dies im Falle von Welwitchia Travel der Fall gewesen sein könnte, wird die Vernehmung einiger der Passagiere zeigen, die die angeblich unrechtmäßig erschlichenen Freiflüge genutzt haben und die namentlich bekannt sind.

Abgesehen von dem angeblichen Freiflug-Ticket-Betrug, der Air Namibia einen finanziellen Schaden von 380310 N$ verursacht haben soll, wird den Beschuldigten ferner vorgeworfen, ihre 15 Rabatt-Tickets in Freiflug-Tickets umgewandelt zu haben. Wie Smith gestern mit Hinweis auf jedes dieser 15 Tickets deutlich machte, seien die Flugscheine von Rabattflügen (75 Prozent Preisnachlass) in Freiflüge umgewandelt worden, wobei diese Änderung auf den Tickets von der Angeklagten Shigwedha durch ihre Unterschrift scheinbar legitimiert wurde.

Neben dieser Manipulation, die Air-Namibia 16960 N$ gekostet haben soll, wird den Beschuldigten ferner zur Last gelegt, in vier Fällen die Economy-Class-Tickets ihrer Kunden in Business-Class-Tickets umgewandelt und Air Namibia dabei um 68000 N$ betrogen zu haben. Smith zufolge sei eine Hochstufung auf Business-Class bei Air Namibia nicht ungewöhnlich, aber grundsätzlich nur mit Zustimmung des Geschäftsführers möglich.

Dies geschehe beispielsweise in dem Fall, dass die Economy Class „überbucht“ und in der Business Class noch Plätze frei seien, oder wenn Air Namibia loyale Vielflieger-Kunden oder Prominente durch eine Hochstufung auf Business-Class „belohnen“ wolle. Grundsätzlich jedoch seien Reiseagenturen, die von Air Namibia Freiflüge oder Rabatt-Tickets erhielten, nicht ermächtigt, diese in der angeblich geschehenen Weise aufzuwerten.

Das Verfahren vor Magistratsrichter Sarel Jacobs wird zwischen dem 29. und 31. August fortgesetzt. Wegen bereits voller Terminkalender soll der Prozess dann erst wieder im Jahr 2013 zwischen dem 21. bis 24. Januar, dem 25. bis 28. Februar und dem 8. bis 11. April weitergehen.
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