
Die beiden Angeklagten Tobi Aupindi (links) und Antonio di Savino während einer Prozesspause am Magistratsgericht.
Windhoek – Fest steht, dass die Firma LIC Pools das Schwimmbad bei der Wohnung des ehemaligen NWR-Chefs in Hochland Park installiert und dafür 50000 N$ erhalten hat. Fest steht außerdem, dass der Geschäftsmann Antonio di Savino von NWR an der Renovierung des staatlichen Rastlagers am Waterberg beteiligt wurde und für seine dort geleistete Arbeit über vier Millionen N$ erhalten hat.
Aupindi und di Savino werden beschuldigt, gegenüber der Anti-Korruptionskommission (ACC) bewusst falsche Angaben gemacht bzw. die Justiz behindert zu haben. Dieser Vorwurf stützt sich auf eidesstattliche Versicherungen der beiden, wonach Aupindi für das Schwimmbad bezahlt hat und dieses nicht von di Savino finanziert wurde.
Der zuständige Ermittlungsbeamte der ACC, William Lloyd, hält diese Beteuerung für wahrheitswidrig. Wie er gestern während seiner Vernehmung durch Staatsanwalt Arrie Husselmann betonte, hätten Recherchen bei der Bank einen an LIC Pools ausgemachten Scheck von di Savino in Höhe von 50000 N$ offenbart. Die Version der beiden Angeklagten, wonach Aupindi das Schwimmbad in zwei Barzahlungen von jeweils 25000 N$ finanziert habe, sei hingegen unwahrscheinlich, weil weder Aupindi noch LIC Pools irgendwelche Belege für eine solche „ungewöhnliche“ Zahlung hätten vorlegen können.
Für ebenso unglaubwürdig hält der ACC-Ermittler die Darstellung von di Savino, wonach die von ihm geleistete Zahlung an LIC Pools nicht für das bei Aupindi installierte Schwimmbad, sondern vielmehr für ein identisches Becken gewesen sei, dass LIC Pools in demselben Zeitraum bei ihm (di Savino) zu Hause installiert habe.
Diese Erklärung ist Lloyd zufolge wenig überzeugend. Schließlich habe ein Besuch bei der ebenfalls in Hochland Park gelegenen Wohnung von di Savino ergeben, dass das dortige Schwimmbad nicht dem von ihm bezahlten Modell entspreche. Außerdem habe LIC Pools keinerlei schriftliche Belege dafür vorlegen können, dass sie in dem fraglichen Zeitraum bei di Savino ein Schwimmbad installiert hätten, das seine Zahlung von 50000 N$ erklären würde.
Obwohl Lloyd überzeugt ist, dass di Savino für das bei Aupindi installierte Schwimmbad bezahlt hat, kann er nicht mit Gewissheit sagen, „ob dies ein Geschenk für einen NWR-Auftrag war“. Diesen möglichen Zusammenhang habe er vor allem deshalb nicht klären können, weil NWR nicht die von ihm angeforderten Dokumente über die Auftrags-Vergabe für die Renovierung des Rastlagers am Waterberg habe „aufspüren“ können.
Deshalb könne er auch nicht beurteilen, ob die eidesstattliche Versicherung von Aupindi der Wahrheit entspreche, wonach er „keinen Einfluss“ auf die Auftrags-Vergabe gehabt und an den relevanten Beratungen des NWR-Vorstands nicht teilgenommen habe.
In Abwesenheit entgegengesetzter Beweise, habe die ACC der Generalstaatsanklägerin deshalb nicht empfehlen können, Aupindi und di Savino wegen angeblicher Korruption im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe zu belangen. Da die beiden Angeklagten aber offensichtlich über die Finanzierung des Schwimmbads gelogen hätten, sei eine strafrechtliche Verfolgung wegen absichtlicher Falschaussage gegenüber der ACC dennoch gerechtfertigt.