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Vom 29.07.2010

Dreifach-Mord bleibt ungesühnt

Indizienprozess gegen zwei Angeklagte im Kleine-Kuppe-Prozess wird eingestellt

Das Obergericht hat gestern die beiden Angeklagten im Kleine-Kuppe-Mordfall vorzeitig freigesprochen. Damit ist Richter Nate Ndauendapo einem Antrag der Verteidigung gefolgt, die zuvor eine Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen gefordert hatte.

© Marc Springer
Joseph Hangome (links) und Paulus Willibard nach ihrem Freispruch.
Windhoek - Die beiden Verdächtigen Paulus Aaron Willibard (30) und Joseph Hangome (35) waren wegen dreifachen Mordes, schweren Raubes und illegalen Waffenbesitzes angeklagt. Ihnen wurde vorgeworfen, am 27. Februar 2004 gegen 24 Uhr in die Wohnung von Mario und Magda de Sousa eingedrungen zu sein und das Ehepaar sowie ihren ebenfalls anwesenden Bekannten Tiaan du Plessis Stoop erschossen zu haben. Außerdem wurde ihnen zur Last gelegt, aus dem Haus der de Sousas in der Natcostraße im Windhoeker Wohnviertel Kleine Kuppe zwei Handys und eine Handtasche entwendet zu haben.
Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft wurde durch die Tatsache erschwert, dass in Person von Hosea Johannes der Hauptverdächtige in dem Mordfall am 6. März 2004 bei einem Schusswechsel mit der Polizei getötet wurde und nicht mehr verhört werden konnte. Das Gericht musste sich bei der Wahrheitsfindung folglich auf Indizien verlassen, die dem zuständigen Richter Ndauendapo nicht für eine Verurteilung der beiden Angeklagten ausreichten.
So wies Ndauendapo gestern während seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass bei Angeklagten grundsätzlich die Unschuldsvermutung gelte und die Beweislast allein bei der Staatsanwaltschaft liege. Dies ist ihr nach Auffassung des Richters in diesem Fall nicht gelungen, obwohl insgesamt 13 Zeugen vernommen wurden.
In seinem Befund erinnerte Ndauendapo daran, dass der Angeklagte Willibard nur dadurch belastet worden sei, dass er mit dem von Polizisten erschossenen Hauptverdächtigen Hosea Johannes befreundet war und sich zwischenzeitlich im Besitz des Mobiltelefons der ermordeten Magda de Sousa befand.
Dieses Handy wurde von der Polizei bei einer gewissen Linda Kanime geortet, die es nach eigenen Angaben von Willibard erworben hat, der aufgrund dieses Hinweises am 2. März 2004 verhaftet wurde. Bei seiner Vernehmung hatte Willibard angegeben, dass er das Mobiltelefon bei Johannes erworben und anschließend an Linda Kanime weiterverkauft habe. Anschließend hatte er Ermittlungsbeamte zu dem Haus von Johannes geführt, der dort bei einer Schießerei getötet wurde und in dessen Wohnung sich die zwei Handfeuerwaffen fanden, mit denen die drei Opfer ermordet worden waren.
Die Beweise gegen Joseph Hangome waren nach Einschätzung von Richter Ndauendapo noch weniger überzeugend. Dieser war allein aufgrund von Hinweisen eines Informanten mit dem Verbrechen in Zusammenhang gebracht und am 18. März in Keetmanshoop verhaftet worden.
In seiner Urteilsbegründung reichte Ndauendapo auch die Gründe dafür nach, warum er zuvor ein angebliches Geständnis Willibards für unzulässig erklärt hatte. Dabei wies er darauf hin, dass Willibard vor seiner Vernehmung weder auf sein Recht zu schweigen, noch auf seinen Anspruch auf Rechtsvertretung hingewiesen worden sei und folglich jegliche, angeblich belastende Aussagen seinerseits als Beweismittel unbrauchbar seien.
Da die Täterschaft der Angeklagten nicht ohne jeden Zweifel bewiesen worden sei und für sie die Unschuldsvermutung gelte, ordnete der Richter folglich ihre Freilassung an.

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