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Vom 15.04.2008

Berufung eingelegt

Regierung geht gegen Landreform-Urteil vor

Windhoek – Nachdem das Windhoeker Obergericht kürzlich die Enteignungen von vier Farmen im Besitz dreier deutscher Staatsbürger gestoppt hatte, ist die Regierung jetzt gegen die Entscheidung in Berufung gegangen. Das teilte der Anwalt der Deutschen, Ulrich Etzold von der Windhoeker Kanzlei Etzold-Duvenhage, jetzt mit. Er konnte allerdings noch keine Einzelheiten zu den Gründen für den Berufungsantrag nennen, auch das Datum der Anhörung am Obersten Gerichtshof steht noch nicht fest.

Die drei Deutschen waren im vergangenen Jahr gegen die Enteignung der in der Otzodjonzupa-Region gelegenen Farmen Groß Ozombutu und Okozongutu-West (im Besitz von Gunter Kessl), Welgelegen (im Besitz von Martin Riedmayer) und Heimaterde CC vor das Windhoeker Obergericht gezogen. Ihr Antrag, in dem sie betont hatten, nicht das generelle Recht der Regierung auf Enteignungen anfechten zu wollen, richtete sich gegen das Ministerium für Ländereien und Neusiedlung und die Landreform-Beratungskommission, denen die Farmeigentümer Verfahrensfehler und Nachlässigkeiten bei der Entscheidungsfindung zur Enteignung der vier Ländereien unterstellt hatten. Anfang März hatte das Obergericht dem Gesuch stattgegeben und die Enteignungen gestoppt.
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