Generalstaatsanklägerin setzt Affirmative-Action-Gesetz durch
Windhoek – Das Büro der Generalstaatsanklägerin hat Anklage gegen 143 Unternehmen erhoben, die bei der Kommission zur Gleichstellung am Arbeitsplatz (Employment Equity Commission - ECN) keine Affirmative-Action-Berichte eingereicht haben.
Wie der Vorsitzende der EEC, Vilbard Usiku, gestern auf Anfrage mitteilte, sei die strafrechtliche Verfolgung der Firmen auf sein persönliches Betreiben erfolgt um ein „Exempel zu statuieren“. Schließlich hätten sich in den vergangenen zehn Jahren derart viele Betriebe den Auflagen des Affirmative-Action-Gesetzes verweigert, dass juristische Maßnahmen gegen die Betroffenen unvermeidbar geworden seien.
Usiku zufolge wurden 43 der 143 angeklagten Betriebe bereits zu Geldstrafen verurteilt. Bei den ersten der abgehandelten Fälle seien noch „lächerlich geringe“ Strafen von N$ 300 verhängt worden, obwohl das relevante Gesetz Geldbußen von zwischen 4000 N$ und 100000 N$ oder 12 Monate Gefängnis vorsehe. Inzwischen jedoch hätten die Gerichte die „Schwere des Vergehens“ erkannt und würden entsprechend höhere Geldbußen aussprechen.
„Ich ziehe den Dialog der Konfrontation vor“, betonte Uisiku. Da jedoch derart viele Firmen ihre Affirmative-Action-Berichte entweder gar nicht oder erst stark verspätet einreichen würden, sei nun eine härtere Gangart gegen die Schuldigen erforderlich. Auf sein Drängen habe die Polizei deshalb einen Beamten abgestellt, der sich ausschließlich Ermittlungen gegen Unternehmen widme, die die gesetzlichen Auflagen missachten würden.