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Zerstörung

 
Vom 26.07.2007

Staat sieht sich im Recht

Enteignungsprozess am Obergericht: „Vorgänge entsprechen Verfassung und Gesetz“

Im Prozess um die Enteignung von vier Farmen im Besitz von deutschen Staatsbürgern hat die Regierungsseite gestern ihre Argumente dargelegt. Demnach war die Anordnung des Zwangsverkaufs genauso rechtmäßig wie der Entscheidungsfindungsprozess, der dazu geführt hatte.

© Francois Poolman/Republikein
Packen nach getaner Arbeit: Rudi Cohrssen, Adrian de Bourbon und Ulrich Etzold (v.l.n.r.), die Anwälte der deutschen Farmeigentümer, im Obergericht.
Windhoek – Der Anwalt für das Ministerium für Ländereien und Neusieldung sowie die Landreform-Beratungskommission, Advokat Ishmael Semenya, kontere vor allem das Argument der Diskriminierung. Die drei Antragsteller Gunter Kessl (für die Farmen Groß Ozombutu und Okozongutu-West), Martin Riedmayer (für die Farm Welgelegen) und die Farm Heimaterde CC hatten dem Ministerium unterstellt, sie lediglich enteignen zu wollen, weil sie ausländische Staatsbürger seien. „Dieses Argument hat keinen Bestand“, so Semenya. „Auf der Liste der zu enteigneten Farmen standen auch Namibier. Außerdem zielt dieses Vorgehen nicht auf Ausländer ab, sondern auf solche Menschen, die Namibia früher kolonisiert haben oder als ,vormals bevorteilt` bezeichnet werden müssen.“ Die Antragssteller hatten am Vortag bemängelt, dass das einzige Kriterium, das zur Auswahl der drei betroffenen Farmen geführt habe, die Nationalität der Eigentümer sei, und zudem dargelegt, dass 16 von 22 ins Auge gefassten Grundstücken Nicht-Namibiern und der Rest Einheimischen gehörten. „Und bei diesen handelte es sich um solche, die zuvor in Arbeitskonflikte verwickelt waren“, so der Anwalt der Antragssteller, Advokat Adrian de Bourbon, gestern.

Semenya widersprach in seinen Ausführungen, die teilweise einen roten Faden vermissen ließen und nicht detailliert auf die von den Antragsstellern vorgebrachten Punkte eingingen, zudem der Argumentation der Gegenseite, wonach geltendes Gesetz und die Verfassung missachtet worden seien. Der vom Gesetz dazu autorisierte Landminister habe die Entscheidung getroffen und nicht, wie von der Gegenseite vorgebracht, das Kabinett. Es habe die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen mit der Kommission gegeben, die geführt werden müssten, wenn die Verhandlungen über einen freiwilligen Verkauf mit dem Eigentümer scheitern. Dies sei am 10. Mai 2004 geschehen. De Bourbon hatte am Vortag argumentiert, dass dieses Treffen der Kommission mit dem Minister nicht als tatsächliche Beratung angesehen werden dürfe, da nicht wirklich beraten worden sei, sondern die Kommission innerhalb von 30 Minuten lediglich eine vom Kabinett drei Monate zuvor beschlossene Liste mit 26 Farmen abgesegnet habe. „Die Damen und Herren in der Kommission sind wegen ihrer Erfahrung, ihren Talenten und ihrer Integrität in dieses Amt berufen worden. Man darf ihnen doch nicht unterstellen, dass sie einfach nur etwas abgestempelt haben“, so Semenya. Der Minister habe nicht nur am besagten Tag, sondern auch zu anderen Terminen ganz sicher nicht nur formell, sondern auch substanziell mit der Kommission beraten. Zudem stehe in einem Memorandum des Ministers, dass der Kommission beim Treffen am 10. Mai 2004 vorgelegt worden war, dass die Farmen anhand von acht Kriterien ausgewählt worden seien. Das Argument, es gebe keine Kriterien außer der Nationalität, sei damit hinfällig.

Außerdem gebe es vor Gericht gar keinen Beweis, dass die vier Farmen überhaupt auf der Kabinettsliste erschienen seien – allerdings lagen lediglich zwei von mehreren Seiten vor. „Wenn die Farmen darauf nicht verzeichnet waren, warum legen unsere Kollegen dann nicht die vollständigen Papiere vor?“, fragte de Bourbon daher auch.

Semenya widersprach zudem dem Vorwurf der Antragssteller, dass eine Entscheidung über die Farmenenteignung längst (nämlich per Kabinettsentscheid) gefallen sei, als die Kommission davon erfahren habe, und der Minister die Beratungen lediglich auf eine Formalie reduziert habe, um sein Ziel zu erreichen. Als Argument hatte de Bourbon zudem angeführt, dass nötige Inspektionen, bei denen festgestellt werden muss, ob sich das Land überhaupt für Umsiedlungen eignet, erst 14 Monate nach der Kommissionssitzung, im Juli 2005, durchgeführt worden waren. Semenya argumentierte, dass die Enteignungsbescheide erst im August bzw. September 2005 überstellt worden seien – und damit nach dem Besuch der Inspektoren. Deren Berichte, in denen auch die Situation der ansässigen Farmarbeiter beleuchtet werde, seien also durchaus in die Entscheidungsfindung einbezogen worden.

Zudem hob Semenya hervor, dass die Enteignungen durch die Verfassung gerechtfertigt seien und berief sich auf Artikel 16 (2), der dem Staat erlaube, Land zu enteignen, wenn dies im Rahmen geltenden Gesetzes und im öffentlichen Interesse geschehe. Beides sei der Fall, betonte er unter Berufung auf die Historie Namibias. „Es wurde festgestellt, dass 240000 Namibier umgesiedelt werden müssen. Hier liegt ganz klar öffentliches Interesse vor. Damit sind alle anderen Gegenargumente nicht mehr relevant“, so Semenya.

Er verwarf auch den Bezug der Antragssteller auf das deutsch-namibische Investitionsschutzabkommen. Darin sei (in Absatz 4) klar geregelt, dass Enteignungen deutscher Staatsbürger per Gesetz und gegen Entschädigungszahlungen erlaubt seien. De Bourbon nahm ihm aber später diesen Wind aus den Segeln: Diesen Punkt fechte er nicht an. Absatz 3 des Abkommens lege aber fest, dass deutsche Staatsbürger nicht anders als Namibier behandelt werden dürften – was in den aktuellen Fällen nicht geschehen sei.

De Bourbon brachte dann noch einen ganz neuen Punkt vor die Richter Louis Muller und Annel Silungwe, nachdem er von Semenya zu Recht darauf hingewiesen worden war, dass er in seinen Ausführungen nur den heutigen Präsidenten als damals amtierenden Landminister genannt hatte. In der Realität habe Pohamba dieses Amt aber bereits im März 2005 abgegeben. Für diesen Fehler entschuldigte sich de Bourbon, fragte aber dann rhetorisch, warum der neue Landminister (Jerry Ekandjo) dann nicht das gesamte Prozedere von neuem gestartet, Verhandlungen mit den Eigentümern geführt, erneut die Kommission konsultiert und dann eine Entscheidung getroffen habe. Ekandjo habe lediglich eine vom Kabinett getroffene Entscheidung ohne Prüfung umgesetzt.

De Bourbon betonte abschließend erneut, dass das Gericht nur eines der von den Antragsstellern vorgebrachten und seiner Meinung nach ausreichend bewiesenen Argumente zur Anfechtung der Enteignungen als rechtmäßig ansehen müsse, um dem Antrag stattzugeben. Die Richter berhielten sich ein Urteil vor, dieses wird erst in einigen Monaten erwartet.

Der Prozess, mit dem die Antragssteller nicht nur ihre eigenen Enteignung stoppen, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Abläufe anfechten wollen, gilt als Präzedenzfall in Namibia und könnte die weitere Enteignungspolitik nachhaltig beeinflussen. Wie ernst auch die Regierung die Anhörung nahm, zeigte sich während der vergangenen zwei Tage nicht zuletzt durch die Anwesenheit von Justizministerin Pendukeni Iivula-Ithana, ihrem Stellvertreter Uutoni Nujoma, dem Vize-Minister für Länderein und Neusiedlung, Isak Katali, und dessen Staatssekretär Frans Tsheehama.
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