Enteignungsprozess am Obergericht beginnt: „Abläufe waren fehlerhaft und gesetzeswidrig“
Mit schweren Vorwürfen gegen das Ministerium für Ländereien und Neusiedlung sowie die Landreform-Beratungskommission hat gestern am Obergericht der erste Prozess um Farm-Enteignungen in Namibia begonnen. Antragssteller sind drei bundesdeutsche Farmeigentümer.
Windhoek – „Pfusch am laufenden Band“, nannte Adrian de Bourbon, Anwalt der Antragssteller, gestern die Vorgänge, die zur Entscheidung geführt hatten, dass die vier zwischen Otjiwarongo und Kalkfeld gelegene Farmen enteignet werden sollen. Die Antragssteller, Gunter Kessl (für die Farmen Groß Ozombutu und Okozongutu-West), Martin Riedmayer (für die Farm Welgelegen) und die Farm Heimaterde CC, wollen in diesem Musterprozess erreichen, dass die Enteignung gestoppt und die Abläufe überprüft werden. Sie werfen dem damals amtierenden Landminister Hifikepunye Pohamba sowie der Landreform-Beratungskommission vor, geltendes Gesetz und die Verfassung außer Acht gelassen und Formfehler begangen zu haben.
Der eigens aus Kapstadt hinzugezogene Advokat de Bourbon ging dann auch scharf auf die Gegenseite los: Einziger Grund für die Enteignung sei, dass die Eigentümer ausländische Staatsbürger seien, andere rationale Argumente könne er nicht sehen. Die namibische Verfassung garantiere aber in Artikel 16 jedem Menschen das Recht auf Eigentum. Zwar könne dieses Grundrecht durch das Landreform-Gesetz außer Kraft gesetzt werden, dann müsse aber dem Einzelnen der höchstmögliche Schutz gewährleistet werden. Diese zur Absicherung vorgeschrieben Abläufe seien in den vorliegenden Fällen nicht eingehalten worden. Statt einer genauen Prüfung und Beratung, ob sich die Farmen überhaupt für die Enteignung und Umsiedlung eigneten, hätten der Minister und die Kommission, die auf den Plan tritt, wenn der Eigentümer eine Verkaufsanfrage des Staates ablehnt, lediglich eine vom Kabinett bereits vorher getroffene Entscheidung zur Enteignung abgesegnet. „Das sorgfältig ausgearbeitete Gesetz wurde hier nur einseitig ausgelegt, um eigene Ziele zu erreichen, seien es politische oder wirtschaftliche“, so der Jurist, der konstatierte: „Der Minister hat nicht getan, was er sollte. Der Kommission wurden ihre vom Parlament gegebenen Rechte entzogen. Die ganzen Abläufe waren schwerwiegend fehlerhaft.“ Wenn Namibia eine konstitutionelle Demokratie sein wolle, müsse geltendes Recht auch anerkannt und angewandt werden, forderte de Bourbon abschließend.
Der Anwalt der Gegenseite, Advokat Ishmael Semenya, widersprach gestern noch kurz den Vorwürfen unter Berufung auf die Verfassung und wird heute mit seinen Anträgen fortfahren.