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Regen in Namibia

 

Vom  8.03.2010

Parteien fordern letzte Instanz

Das Oberste Gericht erhält einen Revisionsantrag zur abgewiesenen Wahlklage

Die neun prozessierenden Oppositionsparteien ziehen nun an das Oberste Gericht, um eine Revision des Entscheids des Obergerichts zu erwirken. Gerichtspräsident Petrus Damaseb hatte ihre Wahlklage am vergangenen Donnerstag aus rein formalen Gründen abgewiesen.

Windhoek – Die gerichtliche Niederlage wollen die Oppositionsparteien nicht auf sich beruhen lassen. Die Parteien haben sich am Freitagnachmittag mit ihren Anwälten beraten und gestern darauf eine Erklärung abgegeben. „Nach sorgfältiger Erwägung haben wir beschlossen, dass wir gegen den Entscheid der Richter Damaseb und Parker in Berufung gehen. Wir haben unser Rechtsteam beauftragt, einen dringenden Revisionsantrag einzureichen“, so die Erklärung der Oppositionellen.
Die Erklärung enthält keinerlei persönliche Angriffe auf die Richter so wie der Dachverband der Gewerkschaften sich die Richter des Obersten Gerichts „vorgeknöpft“ hat, die einen unabhängigen Richtspruch zur Legitimierung der Leiharbeit gefällt haben, der der SWAPO nicht gefällt. Den Weg der Berufung, so die abgewiesenen Kläger, würden sie allein mit einem Ziel beschreiten, um zu versichern, dass jedermann, inklusive der regierenden Partei und der Namibischen Wahlkommission (ECN), die Landesgesetze respektiere. Dazu gehörten auch die SADC-Protokolle die Namibia zu Durchführung von freien und fairen Wahlen unterzeichnet habe. „Damit wir auf diesem Wege versichern, dass Namibia nicht zu einer weiteren Bananenrepublik wird wie so manch anderes Land in Afrika, Südamerika, Osteuropa und Asien.“
Zur Entscheidung des Obergerichts, dass ihre Klage wegen zeitlich verpasster Vorlage um 90 Minuten abgewiesen wurde, bieten die Parteien folgende Erklärung an: „Der Antrag wurde am 4. Januar 2010 erst nach 15 Uhr nicht deshalb verspätet eingereicht, weil wir nicht bereit waren. Wir waren 100% bereit. Hätte die Registrationskraft uns die verspätete Vorlage verweigert, hätten wir die Klage noch vor 15 Uhr eingereicht.“ Nachdem sie Richtspruch und Motivierung der Richter Damaseb und Parker gelesen hätten und nach einer tiefgründigen Aussprache mit ihrem Rechtsteam seien die Parteien überzeugt, dass in der Sache keine Gerechtigkeit gewaltet habe. „Obwohl wir keinen Angriff auf die Rechtsprechung oder irgendeinen Justizbeamten lancieren möchten, können wir nicht anders als den Ausspruch als einen Fehler zu bezeichnen.“
Die Parteiführer Ben Ulenga (CoD) und Henk Mudge (RP) schilderten ihre erste Reaktion auf den Gerichtsentscheid mit „Schock“ und „Bestürzung“. So sagt es auch die gemeinsame Erklärung. Ulenga will wissen, wie eine „Sache um Leben und Tod der Demokratie“ zu einer reinen Prozedurfrage werden könne. „Wir werden diese Prozedurfrage gründlich aufrollen.“ Aber es sei auch eine Geldfrage. Diese Frage allein könne zum Hindernis werden. Henk Mudge ist dagegen zuversichtlich, dass die Finanzen in Ordnung kommen. „Für die Unabhängigkeit der Rechtsbank darf kein Preis zu hoch sein!“ betont er.

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