Windhoek – Das Obergericht hat am 3. März 2010 die Aussagen von 26 Angeklagten im Caprivi-Hochverratsprozess als unzulässige Beweise deklariert, weil die Geständnisse angeblich unter Folter erzwungen wurden. Insgesamt waren 130 Caprivier angeklagt, davon sind noch 115 übrig, die anderen sind verstorben.
Richter Elton Hoff erklärte in seinem Befund – es handelt sich bei diesem Verfahren um einen Nebenprozess innerhalb des Hauptprozesses -, dass die Magistratsrichter, die ursprünglich die Erklärungen vieler Untersuchungshäftlinge abgenommen hätten, von den Häftlingen notiert hätten, dass sie körperlich misshandelt worden seien. Das konnten die Häftlinge mit zahlreichen Narben belegen. Die Medien haben nunmehr vor rund zehn Jahren vor allem über den Fall Mwilima berichtet, dessen zerschundenes Gesicht, ausgeschlagene Zähne und geplatzte Striemen auf dem Rücken durch Fotos öffentlich dargestellt wurden, was zur großer Verlegenheit der Nujoma-Regierung führte. Beweise über Folter an anderen Untersuchungshäftlingen drangen ebenfalls in die Medien. Die Magistratsrichter hätten sich nicht nach den Umständen der angeblichen Folter erkundigt, so Hoff. Ein Justizbeamter, der Erklärungen von Angeklagten aufnimmt, könne nicht wie ein Tonabnehmer verfahren, sondern müsse sich vergewissern, dass Erklärungen aus freien Stücken geleistet werden. Etliche Magistratsrichter hätten das versäumt.
Die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) fordert in einer Erklärung Anfang Januar 2010 sowie in dieser Woche die Generalstaatsanklägerin erneut auf, rund 40 Polizei- und Armeeoffiziere sowie Kräfte des Geheimdiensts des Verbrechens an der Menschheit anzuklagen, weil sie unter ernsten Verdacht stehen, viele Untersuchungshäftlinge des Caprivi-Separatistenprozesses gefoltert zu haben.