Deutsche Farmeigentümer prozessieren ab heute gegen Zwangsverkauf ihres Landes
Erstmals in der namibischen Geschichte ziehen heute drei Farmeigentümer gegen ihre Enteignung vor Gericht. Die Kläger in diesem als Präzedenzfall angesehenen Verfahren wollen mit einem Antrag am Obergericht den Stopp der Zwangsenteignung und die Überprüfung der Abläufe erreichen, der zu dieser Entscheidung geführt hatte.
Windhoek – Antragssteller sind Gunter Kessl (für die Farmen Groß Ozombutu und Okozongutu-West), Martin Riedmayer (für die Farm Welgelegen) und die Farm Heimaterde CC (Anteilhaber ist Adolf Herburger), allesamt in der Gegend um Otjiwarongo gelegen, die im Jahr 2005 ihre Enteignungsbescheide erhalten hatten. Antragsgegner sind das Ministerium für Ländereien und Neusiedlung, die Landreform-Beratungskommission sowie der Geschäftsführer des Grundbuchamts (Registrar of Deeds).
Die drei Antragssteller, die ab heute vor Gericht von der Windhoeker Kanzlei Etzold-Duvenhage, Advokat Rudi Cohrssen und zusätzlich von dem in Kapstadt ansässigen Advokaten Adrian de Bourbon vertreten werden, der sich schon in Simbabwe bei Landenteignungsprozessen einen Namen gemacht hatte, gründen ihr Gesuch vor allem auf zahlreiche Verfahrensfehler und Gesetzesverstöße, erkennen das Recht des Staates auf Enteignungen aber grundsätzlich an. Sie unterstellen dem damals amtierenden Landminister und heutigem Präsidenten Hifikepunye Pohamba sowie auch der Kommission, dass die vom Landreformgesetz vorgeschriebenen Abläufe und Statuten nicht beachtet und somit gegen geltendes Recht und die Verfassung verstoßen worden sei. Beispielweise sei von der Kommission niemals wirklich analysiert worden, ob die Farmen überhaupt landwirtschaftliches Potenzial für eine Enteignung und anschließende Neubesiedlung bieten. Beratungen zur Entscheidungsfindung, wie das Gesetz sie vorsieht, habe es in der Kommission niemals gegeben, diese habe lediglich eine vom Kabinett getroffene Entscheidung abgesegnet. Einziger Grund für den Entschluss, die in der Gegend von Otjiwarongo gelegenen Farmen zu enteignen, sei offensichtlich, dass die Eigentümer deutsche Staatsbürger seien und im Fall von Kessl mehr als eine Farm besäßen, heißt es in den der AZ vorliegenden, von Advokat de Bourbon verfassten Argumentationen der Antragssteller. Insgesamt führt de Bourbon darin zwölf hauptsächlich formelle Gründe an, warum die angeordneten Zwangsenteignungen außer Kraft gesetzt werden müssten. Sollte das Gericht nur einen davon als berechtigt ansehen, hätten die Antragssteller ihr Ziel erreicht. Die Enteignungen sind derzeit wegen des schwebenden Verfahrens auf der Basis von einstweiligen Verfügungen ohnehin ausgesetzt.
Die Anhörung vor den Richtern Annel Silungwe und Louis Muller ist für zwei Tage angesetzt. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.