Haushalt verspätet sich – Zeitdruck bei letzten Gesetzvorhaben
Windhoek – Den Mitgliedern der Nationalversammlung verbleiben nur noch drei Sitzungstage, bis ihre Legislaturperiode am 18. März endet und sie wenig später von den neu gewählten Gesetzgebern abgelöst werden.
Vor diesem Hintergrund hat Finanzministerin Saara Kuugongelwa-Amathila gestern angekündigt, dass sie den Staatshaushalt erst nach dem 21. März vorlegen werde, da die Beratungen über das Budget nicht vor dem 18. März abgeschlossen werden könnten.
Bis dahin wollen die Abgeordneten noch diverse Gesetzentwürfe verabschieden. Dazu gehört eine geplante Verfassungsänderung, die von der Nationalversammlung bereits beschlossen, aber vom Nationalrat abgelehnt wurde. Gestern hat Premierminister Nahas Angula eine leicht abgeänderte Fassung der Novelle vorgelegt, die nun auch im Nationalrat mehrheitsfähig sein soll.
Die Gesetzvorlage sieht unter anderem vor, die Amtszeit von Mitgliedern des Nationalrates von sechs auf fünf Jahre zu reduzieren, damit künftig Regionalrats- und Stadtratswahlen zeitgleich stattfinden können. Außerdem soll die Verfassungsänderung die Wartefristen zur Erlangung der namibischen Staatsbürgerschaft auf mindestens zehn Jahre verlängern und damit Scheinehen verhindern (AZ berichtete).
Ebenfalls gestern brachte die Finanzministerin ein Gesetzvorhaben auf den Weg, das die Übertragungsgebühren bei Immobilien- und Farmkäufen neu tarieren soll. Im Zuge der geplanten Änderung soll die Schwelle, ab der Umschreibungskosten bei Immobilien fällig werden, auf 400000 N$ angehoben werden. Bei Immobilienkäufen zwischen 400000 N$ und 800000 N$ soll künftig eine Übertragungsgebühr von einem Prozent gelten. Beträgt der Wert der erworbenen Immobilie zwischen 800000 N$ und 1,5 Millionen N$ soll die Gebühr auf fünf Prozent steigen. Bei einem Wert von über 1,5 Millionen N$ erhöht sich diese Abgabe auf acht Prozent.
Ähnliches soll künftig auch bei kommerziellen Farmkäufen gelten. Hier wird die Schwelle, ab der Übertragungsgebühren berechnet werden, auf 500000 N$ steigen. Beim Erwerb einer Farm im Wert von zwischen 500000 N$ und einer Millionen N$ soll eine Umschreibungsgebühr von einem Prozent fällig werden. Bei Farmen im Wert von über einer Millionen N$ wird der neue Eigentümer künftig Übertragungsgebühren von 3 Prozent des Verkaufspreises bezahlen müssen.