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Zerstörung

 

Vom  3.07.2008

Bundestag gegen Reparationen für Herero – Auszüge aus der Debatte

Am 26. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag den von der Fraktion Die Linke eingebrachten Antrag „Anerkennung und Wiedergutmachung der deutschen Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika“ mit Stimmenmehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt (AZ berichtete). An dieser Stelle bringen wir nun Auszüge aus der Debatte.

Günter Gloser, Staatsminister für Europa: „Deutschland ist sich seiner historischen und moralischen Verantwortung für Namibia bewusst. Der Deutsche Bundestag hat dies in seinen wegweisen­den Entschließungen im März 1989 und Juni 2004 be­kräftigt. Wir können das Geschehene nicht ungeschehen ma­chen, aber wir können Namibia auf seinem Weg in die Zukunft unterstützend begleiten. Dies tun wir eingedenk der gemeinsamen Vergangenheit mehr als in jedem an­deren afrikanischen Land. (…) Die deutschstämmige Minderheit ist als integraler Bestandteil der namibischen Gesell­schaft akzeptiert. Sie ist einer der namibischen Stämme, so die Wortwahl des namibischen Staatspräsidenten Pohamba. (Beifall bei der SPD)

Der Be­schluss des namibischen Parlaments vom Oktober 2006 unterstützt die von der Herero-Partei aufgestellte Forde­rung nach Entschädigungen. Die namibische Regierung hat sich bis heute nicht offiziell zu diesem Beschluss ge­äußert. Sie hat lediglich mehr als ein Jahr nach dem Par­lamentsbeschluss diesen Text kommentarlos übermittelt. Der namibische Parlamentspräsident hat Ende 2007 ei­nen Parlamentarierdialog angeboten, in dem auch dieser Themenkomplex behandelt werden soll. Die Bundesre­gierung unterstützt selbstverständlich Gespräche zwi­schen Parlamentariern. Wir wollen aber den Eindruck vermeiden, dass durch einen institutionalisierten Dialog mit dem namibischen Parlament eine Anerkennung et­waiger Entschädigungsforderungen verbunden ist. (…) Wir haben gegenüber der namibischen Seite deutlich gemacht, dass unsere Zusammenarbeit zukunftsgerichtet ist. Dabei tragen wir den speziellen Bedürfnissen vor al­lem solcher Volksgruppen Rechnung, deren Vorfahren unter deutscher Kolonialherrschaft in besonderem Maße gelitten haben.“
© Frank Renken
Kurz bevor die Fraktion Die Linke im Juni 2007 ihren Antrag in den Bundestag eingebracht hat, gab es eine Pressekonferenz in Berlin, hier mit dem Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin (l.), Herero-Paramount-Chief Kuaima Riruako (2.v.r.) und dem namibischen Botschafter in Deutschland, Peter Katjavivi (r.).

Die Gesellschaft nicht spalten
 
Marina Schuster (FDP): „Der Kern der Debatte zum Umgang mit der deutschen Kolonialvergangenheit konzentriert sich auf folgende Frage: Wie können wir unserer historischen Verantwor­tung am besten gerecht werden? (…) Wir müssen für uns heute die Frage beant­worten, wie wir am besten das heutige Namibia als Gan­zes in seiner Entwicklung unterstützen. Wir wollen die Gesellschaft in Namibia nicht spalten. Das ist der ganz­heitliche Ansatz für die Zukunft, für den sich meine Fraktion einsetzt, und das ist auch der geeignete Weg. Denn dass es gelungen ist, eine deutsch-namibische Freundschaft zu entwickeln, ist eine der großen kulturel­len und auch politischen Leistungen unserer beiden Na­tionen und auch der jeweiligen Regierungen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

In der Tat gibt es sehr viele Probleme zu bewältigen, mit denen Namibia zu kämpfen hat. Die Ursache hierfür einzig in der Kolonialvergangenheit zu sehen, wäre aber sicherlich zu kurz gesprungen. Eine HIV-Infektionsrate von 20 Prozent und der Rückgang der Lebenserwartung von 60 auf 38 Jahre sprechen eine deutliche Sprache. Welche Risiken und welche Bedeutung das für die Ent­wicklung Namibias hat, ist uns allen klar. (…) Den Antrag der Linken werden wir ablehnen.“

Darüber wird auch gesprochen
 
Anke Eymer (CDU/CSU): „Wir wissen sehr wohl um unsere koloniale Vergangenheit. Aus die­sem Wissen heraus erkennen wir die Verantwortung be­sonders in der Zusammenarbeit mit Namibia. Denn es geht darum, eine zukunftsgewandte bilaterale Politik mit Namibia fortzuentwickeln. Es geht darum, an den guten und freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutsch­land und Namibia weiterzuarbeiten. Es kann kein Zwei­fel daran bestehen, dass auch die Regierung in Namibia das so sieht.

Erinnern möchte ich an die Debatte, die wir hier im Deutschen Bundestag anlässlich des 100. Gedenktages der Schlacht am Waterberg geführt haben. Wenn also der Eindruck erweckt werden sollte, über die deutschen Ver­brechen an den Herero und Nama würde offiziell nicht gesprochen, so ist das absoluter Humbug. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der SPD) Natürlich wurde darüber gesprochen und wird da­rüber gesprochen. Es wird auch debattiert. Es wird ver­handelt. Hier im Bundestag war das, wie schon erwähnt, mehrfach der Fall. Öffentlicher geht es wohl kaum.

Die zuständige Bundesministerin, Frau Wieczorek-Zeul, hat in Namibia im Jahr 2004 ebenfalls ganz ein­deutig dazu Stellung bezogen. Es ist nicht bei einer Aus­sage geblieben. Auch wenn Sie von der Linken 1989 noch nicht in diesem Haus vertreten waren. (Silke Stokar von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Das war schön!“ – Dr. Stephan Eisel von CDU/CSU: „Das war schön!“ – Gegenruf des Abg. Dr. Axel Troost von Die Linke: „Lang­weilig war es wahrscheinlich!“)

Es ist auffällig, dass die Verantwortlichen der Herero eine auf ihre Bevölkerungsgruppe besonders konzentrierte Entwicklungszusammenarbeit ablehnen und nach 104 Jahren auf Ausgleichszahlungen bestehen. Die Forderung nach einseitiger Aufarbeitung deutscher Geschichte ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Es geht, so möchte ich vermuten, nicht nur um die For­derungen einzelner Bevölkerungsgruppen nach massiver finanzieller Wiedergutmachung; es geht vor allem auch um ein drängendes Problem der namibischen Innenpoli­tik. Den Hintergrund bildet die gesellschaftliche Krise, die droht, wenn Namibia seine Landreform nicht zügig und erfolgreich umsetzen kann. Es ist das Interesse vie­ler Beteiligter, sich hierbei gut zu positionieren.

Es geht wohl auch um die Frage: Wem gehört das He­rero-Land heute und wem soll es zukünftig gehören? Wer kann es sich leisten, den Grund und Boden heute zu kaufen, Herero, Nama, San oder Ovambo oder Weiße oder andere? Das ist der Hintergrund, vor dem auch die Entschei­dung der Nationalversammlung im Oktober 2006 und die geänderte Position der Regierung beleuchtet werden kann. Sich für diesen Prozess der Landreform mit or­dentlichen Finanzmitteln auszustatten, ist etwas ganz an­deres als die geforderte moralische Aufarbeitung deut­scher Geschichte. Diese aktuellen Hintergründe in Namibia in einem Antrag und einer Debatte nicht zu nennen, wäre dumm und kurzsichtig. Die Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern sollte nicht so einseitig und kurzsichtig sein.

Deutschland ist kein Zahlmeister
 
Sich einseitig zu einem Zahlmeister für wenige ma­chen zu lassen und deutsche Geschichte nicht in einem größeren Zusammenhang europäischer Kolonialgeschichte und deren Aufarbeitung zu sehen, das ist der falsche Ansatz. Bei den afrikanischen Partnern – nicht nur in Namibia – gibt es einen wichtigen Konsens. Für eine gleichberechtigte Zusammenarbeit und für ein er­starkendes afrikanisches Selbstbewusstsein ist das of­fene Eingestehen von Fehlern wichtig und unverzicht­bar. Dazu zählen auch die grausamen Verbrechen deutscher Truppen in den wenigen Jahren deutscher Ko­lonialzeit ebenso wie die der anderen europäischen Län­der. Dabei wird von afrikanischer Seite diesem offenen Eingestehen von Fehlern weit mehr Bedeutung beige­messen als partiellen materiellen Forderungen. Ich bin überzeugt, Deutschland wird sich auch wei­terhin seiner Verantwortung gegenüber Namibia be­wusst sein. Ich zweifle nicht daran, dass die Frage einer gemeinsamen Geschichtsaufarbeitung auch vor dem Hintergrund der Entscheidung der namibischen Natio­nalversammlung vom 26. Oktober 2006 in einem partnerschaftlichen Dialog zu lösen sein wird.“

Hüseyin-Kenan Aydin (Die Linke): „Keine Regierung von Adenauer bis Merkel hat bis heute anerkannt, dass an den Völkern der Herero und Nama in den Jahren 1904 bis 1908 ein Völkermord verübt wurde. Völkermord ist ein Verbrechen, das die gemeinsame Aufarbeitung aller Demokraten erfordert. Deshalb haben wir im November 2006 allen anderen Fraktionen vorge­schlagen, einen gemeinsamen Antrag zur Aufarbeitung der Kolonialverbrechen einzubringen. Keine Fraktion hat darauf reagiert. Das zeigt Ihre Ignoranz gegenüber der deutschen Geschichte. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Forderungen sind berechtigt
 
Im April hielt sich Bundestagspräsident Lammert in Namibia auf. Selbst auf Nachfrage mochte auch er das Wort ,Völkermord´ nicht einmal aussprechen. Warum verleugnen Bundestagspräsident, Bundesregierung und Bundestag die historische Wahrheit? Sie haben Angst, dass daraus rechtliche Wiedergutmachungsforderungen abgeleitet werden könnten. Das zeigt doch nur eines, nämlich dass diese Forderungen berechtigt sind. Warum sollten Sie sich sonst weigern, über etwas zu sprechen, das längst historisch bewiesen ist? Unser Antrag zwingt Sie, sich im Bundestag zu äu­ßern. In der ersten Lesung hatten die Regierungsparteien nur die üblichen Ausreden wie heute parat. Angeblich habe sich der Bundestag 1989 und 2004 in einstimmig angenommenen Anträgen mit dem Thema beschäftigt. Das ist falsch. In beiden Anträgen wurde zwar die be­sondere Verantwortung für Namibia bekräftigt. Nur dazu, woraus sich diese Verantwortung ableitet, sagten Sie nichts. Von einem Völkermord ist darin nicht die Rede. Auch der Vernichtungsbefehl des Generals von Trotha wurde verschwiegen. Ich sage: Diese Anträge sind kein Beitrag zur Aufarbeitung der Kolonialverbre­chen, sondern eine Beleidigung der Völker der Nama und Herero.“

Brunhilde Irber (SPD): „Mehr als 100 Jahre sind seit der bluti­gen Niederschlagung der Aufstände im damaligen Deutsch-Südwestafrika vergangen. Die Ereignisse von damals bestimmen nach wie vor unsere Beziehungen zur heutigen Republik Namibia. Dass sich die Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia seit der namibi­schen Unabhängigkeit im Jahre 1990 trotzdem so freundschaftlich und umfassend entwickelt haben, liegt unter anderem daran, dass sich Deutschland stets zu sei­ner historischen Verantwortung bekannt hat. Umso ärgerlicher ist es, dass die Linke heute ver­sucht, aus der Vergangenheit politisches Kapital zu schlagen.

Kennzeichnend für das deutsche Engagement ist aber nicht nur die staatliche Entwicklungshilfe, sondern auch eine Vielfalt privater Initiativen und Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen. Das Gesamtvolumen al­ler deutschen finanziellen Zusagen an Namibia seit der Unabhängigkeit beträgt mehr als 500 Millionen Euro. Darüber hinaus leistet Deutschland als maßgeblicher Finanzier der Gemeinschaftshilfe der EU sowie den mul­tilateralen Entwicklungsorganisationen indirekt weitere finanzielle Unterstützung. Deutschland hat es nicht bei der finanziellen Unter­stützung belassen. Wohl wissend, dass Geld allein das während der Kolonialzeit erlittene Unrecht nicht unge­schehen machen kann, hat die Bundesregierung gemein­sam mit dem Deutschen Bundestag bereits vor vier Jah­ren eine Versöhnungsinitiative auf den Weg gebracht. Anlässlich der Gedenkfeiern zum 100. Jahrestag des Herero-Aufstands im Jahre 2004 bat Bundesministerin Wieczorek-Zeul im Namen der Bundesregierung die Op­fer offiziell um Vergebung. Dies könnte man mit dem Kniefall Willy Brandts in Warschau vergleichen. Es war eine Verneigung vor dem namibischen Volk.

Anstatt auf das uns Trennende zu verweisen, wäre es mir ein besonderes Anliegen, unsere Verbindungen mit Namibia zu stärken. Ich wünsche mir daher für die Zu­kunft einen intensiven Dialog zwischen dem Deutschen Bundestag und unseren Kollegen im namibischen Parla­ment.“

Info
Der Wortlaut der Bundestagsdebatte zum Antrag „Anerkennung und Wiedergutmachung der deutschen Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika“ (Drucksachen 16/4649, 16/8418) kann im Internet nachgelesen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16172.pdf (ab Seite 158/272).
Von AZ
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