Vom Ausstieg in den Artenschutz
Hätte der gescheiterte Antrag auf eine Lockerung des Elfenbeinverbots einen Teil der Nachfrage befriedigt, die Preise gedrückt und damit den Anreiz für Wilderer gesenkt, oder dem illegalen Handel Tür und Tor geöffnet?
Diese Frage beschäftigt noch immer die Gemüter, nachdem Namibia und Simbabwe vergeblich versucht haben, die Erlaubnis für den Verkauf ihrer Elfenbein-Lagerbestände zu erwirken. Die Begründung für den Antrag scheint zunächst plausibel. Befürworter glauben, durch die Veräußerung von Elfenbein-Vorräten einen regulierten Handel ermöglichen, den Bedarf senken und die zum Schutz von Elefanten dringend benötigten Finanzen generieren zu können.
Was diese Beweisführung jedoch nicht ausreichend berücksichtigt ist die Tatsache, dass sich der Ursprung von gehandeltem Elfenbein nur schwer rekonstruieren lässt und die vorhandenen Reserven die Nachfrage bei weitem nicht decken können. Schließlich ist die Anzahl Stoßzähne, die von natürlich verendeten, als Problemtiere getöteten oder zwecks Populationskontrolle abgeschossenen Elefanten stammen, derart gering, dass ihr Verkauf bestenfalls den Bedarf anregen, nicht aber befriedigen wird.
Ist ein beschränkter Handel erst erlaubt, wird zwangsläufig auch illegal erworbenes Elfenbein auf den Markt gelangen dessen Ursprung sich nur mit aufwändigen und von Schmugglern zu umgehenden DNA-Tests klären ließe. Dementsprechend hätte eine Teillegalisierung den Einstieg in den Ausstieg des Elefantenschutzes bedeutet, weil sich der Elfenbeinhandel nicht regulieren, sondern nur erlauben oder verbieten lässt.
Marc Springer
Diese Frage beschäftigt noch immer die Gemüter, nachdem Namibia und Simbabwe vergeblich versucht haben, die Erlaubnis für den Verkauf ihrer Elfenbein-Lagerbestände zu erwirken. Die Begründung für den Antrag scheint zunächst plausibel. Befürworter glauben, durch die Veräußerung von Elfenbein-Vorräten einen regulierten Handel ermöglichen, den Bedarf senken und die zum Schutz von Elefanten dringend benötigten Finanzen generieren zu können.
Was diese Beweisführung jedoch nicht ausreichend berücksichtigt ist die Tatsache, dass sich der Ursprung von gehandeltem Elfenbein nur schwer rekonstruieren lässt und die vorhandenen Reserven die Nachfrage bei weitem nicht decken können. Schließlich ist die Anzahl Stoßzähne, die von natürlich verendeten, als Problemtiere getöteten oder zwecks Populationskontrolle abgeschossenen Elefanten stammen, derart gering, dass ihr Verkauf bestenfalls den Bedarf anregen, nicht aber befriedigen wird.
Ist ein beschränkter Handel erst erlaubt, wird zwangsläufig auch illegal erworbenes Elfenbein auf den Markt gelangen dessen Ursprung sich nur mit aufwändigen und von Schmugglern zu umgehenden DNA-Tests klären ließe. Dementsprechend hätte eine Teillegalisierung den Einstieg in den Ausstieg des Elefantenschutzes bedeutet, weil sich der Elfenbeinhandel nicht regulieren, sondern nur erlauben oder verbieten lässt.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen