Verzögerung verärgert Farmer
Abschätzungsgericht vertagt Verhandlung von Steuer-Einsprüchen
Von Marc Springer, Windhoek
Wie der Anwalt Charlie Bodenstein, der einige Farmer bei dem Abschätzungsgericht vertritt, auf AZ-Nachfrage mitteilte, hätten die meisten der Beschwerdeführer bei der Sitzung des Abschätzungsgerichts am 1. August in Grootfontein und am 8. August in Gobabis wieder unverrichteter Dinge abreisen müssen, ohne dass ihre Beschwerde verhandelt worden sei. Grund dafür sei vor allem gewesen, dass bei den jeweils nur für einen Tag angesetzten Treffen viel Zeit damit verloren worden sei, von Vertretern des Ministeriums für Ländereien und Neusiedlung Informationen über die bei der Berechnung der Bodensteuer angewandte Methodik zu erhalten.
Zwar habe der Abschätzungsleiter Potasius Thomas eine ausführliche Präsentation über das Vorgehen seiner Behörde gegeben, aber nicht schriftlich belegen können, dass dabei geltende Vorschriften eingehalten worden seien. Ferner habe er keine Liste mit den Namen der Farmen präsentieren können, die nach seiner Darstellung zwischen 2007 und 2012 den Besitzer gewechselt hätten und deren Verkaufspreis dafür genutzt worden sei, den Wert von Farmland in bestimmten Gebieten des Landes zu errechnen.
Obwohl die Anwälte ein Team aus Experten, darunter einen Hydrologen, Weideexperten und Vermessungstechniker als Sachverständige mitgebracht hätten, seien die Einsprüche der meisten ihrer Mandanten nicht verhandelt, sondern vertagt worden. In der Konsequenz bedeute dies, dass ein Großteil der rund 500 Farmer die in Otjiwarongo und Gobabis gegen die ihnen berechnete Bodensteuer Einspruch erheben wollten, dafür nun am 5. September nach Otjiwarongo anreisen müssten.
Die Sitzungen des Abschätzungsgerichts, das unter anderem noch in Mariental, Keetmanshoop, Outjo, Omaruru und Windhoek tagen soll, sind bis zum 19. August angesetzt. Unklar sei bisher, ob die dafür jeweils bestimmten Daten der Treffen, die Sitzungen auf nur einen Tag befristen, oder lediglich deren Beginn terminieren. Grund dafür sei, dass die entsprechende Verordnung zwar den Beginn der Sitzungen in einzelnen Ortschaften angeben, aber nicht darüber informieren würden, wie lange diese andauern würden.
Nach Auffassung von Bodenstein ist es “unmöglich” angesichts der Fülle an Beschwerden, die sich auf landesweit etwa 3000 Einsprüche belaufen, die für einzelne Ortschaften angekündigten Sitzungen des Abschätzungsgerichts in jeweils nur einem Tag abzuhandeln. Dies sei angesichts der bisherigen Erfahrungen in Grootfontein und Gobabis ausgeschlossen, wo nur einige wenige Beschwerdeführer ihre Einsprüche hätten vortragen können.
Das letzte Abschätzungsgericht, das über 2500 Einsprüche gegen die damals ebenfalls umstrittene Berechnung der Bodensteuer befinden sollte, wurde im September 2013 von Richter Elton Hoff aufgelöst, weil es nicht vorschriftsmäßig konstituiert war und das Ministerium zuvor diverse administrative Schritte versäumt oder unterlassen hatte.
Wie der Anwalt Charlie Bodenstein, der einige Farmer bei dem Abschätzungsgericht vertritt, auf AZ-Nachfrage mitteilte, hätten die meisten der Beschwerdeführer bei der Sitzung des Abschätzungsgerichts am 1. August in Grootfontein und am 8. August in Gobabis wieder unverrichteter Dinge abreisen müssen, ohne dass ihre Beschwerde verhandelt worden sei. Grund dafür sei vor allem gewesen, dass bei den jeweils nur für einen Tag angesetzten Treffen viel Zeit damit verloren worden sei, von Vertretern des Ministeriums für Ländereien und Neusiedlung Informationen über die bei der Berechnung der Bodensteuer angewandte Methodik zu erhalten.
Zwar habe der Abschätzungsleiter Potasius Thomas eine ausführliche Präsentation über das Vorgehen seiner Behörde gegeben, aber nicht schriftlich belegen können, dass dabei geltende Vorschriften eingehalten worden seien. Ferner habe er keine Liste mit den Namen der Farmen präsentieren können, die nach seiner Darstellung zwischen 2007 und 2012 den Besitzer gewechselt hätten und deren Verkaufspreis dafür genutzt worden sei, den Wert von Farmland in bestimmten Gebieten des Landes zu errechnen.
Obwohl die Anwälte ein Team aus Experten, darunter einen Hydrologen, Weideexperten und Vermessungstechniker als Sachverständige mitgebracht hätten, seien die Einsprüche der meisten ihrer Mandanten nicht verhandelt, sondern vertagt worden. In der Konsequenz bedeute dies, dass ein Großteil der rund 500 Farmer die in Otjiwarongo und Gobabis gegen die ihnen berechnete Bodensteuer Einspruch erheben wollten, dafür nun am 5. September nach Otjiwarongo anreisen müssten.
Die Sitzungen des Abschätzungsgerichts, das unter anderem noch in Mariental, Keetmanshoop, Outjo, Omaruru und Windhoek tagen soll, sind bis zum 19. August angesetzt. Unklar sei bisher, ob die dafür jeweils bestimmten Daten der Treffen, die Sitzungen auf nur einen Tag befristen, oder lediglich deren Beginn terminieren. Grund dafür sei, dass die entsprechende Verordnung zwar den Beginn der Sitzungen in einzelnen Ortschaften angeben, aber nicht darüber informieren würden, wie lange diese andauern würden.
Nach Auffassung von Bodenstein ist es “unmöglich” angesichts der Fülle an Beschwerden, die sich auf landesweit etwa 3000 Einsprüche belaufen, die für einzelne Ortschaften angekündigten Sitzungen des Abschätzungsgerichts in jeweils nur einem Tag abzuhandeln. Dies sei angesichts der bisherigen Erfahrungen in Grootfontein und Gobabis ausgeschlossen, wo nur einige wenige Beschwerdeführer ihre Einsprüche hätten vortragen können.
Das letzte Abschätzungsgericht, das über 2500 Einsprüche gegen die damals ebenfalls umstrittene Berechnung der Bodensteuer befinden sollte, wurde im September 2013 von Richter Elton Hoff aufgelöst, weil es nicht vorschriftsmäßig konstituiert war und das Ministerium zuvor diverse administrative Schritte versäumt oder unterlassen hatte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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