Rechtsbruch mit Ansage
Durch ihr Ansinnen, verbindliche Auflagen des Arbeitsgesetzes im Falle eines Lehrerstreiks lockern und Pädagogen im Ausstand durch Aushilfskräfte ersetzen zu wollen, verstößt die Regierung wider besseres Wissen gegen ein allgemeingültiges Rechtsprinzip: Das der Gleichbehandlung.
Das Verbot gegen einen Ersatz für Streikende hat das ebenso offensichtliche wie simple Ziel, das Recht von Angestellten zu schützen, bei Einhaltung gewisser Formalien die Arbeit niederzulegen. Könnten sie dabei problemlos gegen befristete Nachfolger ausgetauscht werden, würde der Ausstand als Druckmittel im Arbeitskampf seine Wirkung verlieren.
Daran ändern auch die Beteuerungen von Erziehungsministerin Katrina Hanse Himarwa nichts, die in ihrer eidesstattlichen Erklärung ein Schreckensszenario für den Ernstfall entwirft: Demnach würde ein Streik nicht nur Millionen kosten, tausende minderjähriger Schüler unbeaufsichtigt lassen und eine Verschiebung der bereits begonnenen Examen notwendig machen, sondern könnte auch dazu führen, dass angehende Schulabgänger ihre Universitätszulassung verlieren, oder an die Fragebögen der zeitgleich in 64 Ländern absolvierten Cambridge-Examen gelangen könnten.
All das mag zutreffen, kann aber nicht von der Gefahr ablenken, dass eine Ausnahme in diesem Fall in Zukunft zum Regelfall wird. Schließlich kann und wird jeder Arbeitgeber berechtigte Gründe dafür finden, warum ihm der Ersatz von streikenden Abgestellten erlaubt werden sollte. Aus der Not heraus einen Präzedenzfall zu schaffen, würde sich für die Regierung damit langfristig rächen.
Marc Springer
Das Verbot gegen einen Ersatz für Streikende hat das ebenso offensichtliche wie simple Ziel, das Recht von Angestellten zu schützen, bei Einhaltung gewisser Formalien die Arbeit niederzulegen. Könnten sie dabei problemlos gegen befristete Nachfolger ausgetauscht werden, würde der Ausstand als Druckmittel im Arbeitskampf seine Wirkung verlieren.
Daran ändern auch die Beteuerungen von Erziehungsministerin Katrina Hanse Himarwa nichts, die in ihrer eidesstattlichen Erklärung ein Schreckensszenario für den Ernstfall entwirft: Demnach würde ein Streik nicht nur Millionen kosten, tausende minderjähriger Schüler unbeaufsichtigt lassen und eine Verschiebung der bereits begonnenen Examen notwendig machen, sondern könnte auch dazu führen, dass angehende Schulabgänger ihre Universitätszulassung verlieren, oder an die Fragebögen der zeitgleich in 64 Ländern absolvierten Cambridge-Examen gelangen könnten.
All das mag zutreffen, kann aber nicht von der Gefahr ablenken, dass eine Ausnahme in diesem Fall in Zukunft zum Regelfall wird. Schließlich kann und wird jeder Arbeitgeber berechtigte Gründe dafür finden, warum ihm der Ersatz von streikenden Abgestellten erlaubt werden sollte. Aus der Not heraus einen Präzedenzfall zu schaffen, würde sich für die Regierung damit langfristig rächen.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen