Landnahme beschäftigt Gericht
Verfahren gegen Bastergemeinschaft ohne Verhandlung vertagt
Von Marc Springer
Windhoek
Der Prozess, der auf einen Antrag der Rehobother Stadtverwaltung zurückgeht, wurde nach längerer Beratung zwischen Richter Collins Parker und den Anwälten Thabang Phatela und Louis Botes vertagt, die jeweils die Stadtverwaltung von Rehoboth als Kläger und die Bastergemeinschaft bzw. zwei ihrer namentlich beklagten Anführer vertreten. Zur Begründung gab Phatela an, die Klageerwiderung der Antragsgegner sei unvollständig und deshalb ein Aufschub bis zum 1. September dafür nötig, um die lückenhaften Unterlagen zu vervollständigen.
Die ursprünglich als Eilantrag eingereichte Klage der Stadtverwaltung hat eine lange Vorgeschichte und geht auf eine angeblich widerrechtliche Landnahme zurück, die sich laut Stadtverwaltung im Januar 2014 in Rehoboth ereignet habe. In einer eidesstattlichen Erklärung von deren Personalbeauftragten Willie Isaskar Swartz hätten Vertreter der Beklagten damals begonnen, Grundstücke auf städtischem Grund und Boden zu markieren und an Mitgliedern der Bastergemeinschaft zu „verteilen“.
Dieser Vorgang sei widerrechtlich, weil allein die Antragsteller befugt seien, über die Zuteilung von Land im Stadtgebiet zu entscheiden. Dieser Grundsatz werde unter anderem durch die namibische Verfassung bestätigt und das Lokalverwaltungsgesetz zementiert, die Namibia zum Einheitsstaat und Rehoboth zum Teil dessen Territoriums erklären würden. Damit sei auch der Argumentation der Antragsgegner die Grundlage entzogen, wonach Rehoboth einen Sonderstatus genieße und die Baster angeblich historisch bedingten Anspruch auf gewisse Gebiete in der Ortschaft hätten.
Swartz zufolge habe die Stadtverwaltung die Landbesetzer am 12. Januar 2014 schriftlich instruiert, ihre damals bereits auf städtischem Boden illegal errichteten Behausungen zu demontieren. Ferner sei den Betroffenen angeboten worden, sich provisorisch auf einem bereits erschlossenen Grundstück der Stadt niederzulassen, was diese jedoch abgelehnt hätten.
Bei einem Ortsbesuch von Vertretern der Stadtverwaltung seien die illegalen Siedler aggressiv geworden und hätten sich jeglichen Versuchen verweigert, eine Verhandlungslösung herbeizuführen. Ferner hätten sie jegliche Auskunft darüber verweigert, wer die „Invasion“ angeordnet und auf welche Befugnisse er sich dabei berufen habe.
Letzte Gewissheit über die Absichten der Siedler habe sich Swartz zufolge im März 2014 eingestellt, als einige Mitglieder der Bastergemeinschaft bei der Stadtverwaltung vorstellig geworden seien und Wasser- und Stromversorgung für die ihnen angeblich zuerkannten Grundstücke verlangt hätten. Einige von ihnen hätten dabei ein von den Nebenbeklagten John McNab und Jan van Wyk unterzeichnetes Dokument vorgelegt, das sie augenscheinlich zum rechtmäßigen Eigentümer der ihnen zugewiesenen Grundstücke erklärt.
Da die in Medien viel beachtete Landnahme eindeutig zum Ziel habe, die Autorität der Stadtverwaltung zu unterhöhlen und im Falle einer Duldung der Landnahme „blanke Anarchie“ in Rehoboth drohe, müsse sie unbedingt rückgängig gemacht werden. Schließlich würde durch das „gesetzlose“ Vorgehen der Baster andere Bewohner der Ortschaft ermutigt, ihrem Vorbild zu folgen bzw. von der Stadtverwaltung die Erschließung von Grundstücken einzufordern, die ihnen widerrechtlich zuerkannt worden seien.
Windhoek
Der Prozess, der auf einen Antrag der Rehobother Stadtverwaltung zurückgeht, wurde nach längerer Beratung zwischen Richter Collins Parker und den Anwälten Thabang Phatela und Louis Botes vertagt, die jeweils die Stadtverwaltung von Rehoboth als Kläger und die Bastergemeinschaft bzw. zwei ihrer namentlich beklagten Anführer vertreten. Zur Begründung gab Phatela an, die Klageerwiderung der Antragsgegner sei unvollständig und deshalb ein Aufschub bis zum 1. September dafür nötig, um die lückenhaften Unterlagen zu vervollständigen.
Die ursprünglich als Eilantrag eingereichte Klage der Stadtverwaltung hat eine lange Vorgeschichte und geht auf eine angeblich widerrechtliche Landnahme zurück, die sich laut Stadtverwaltung im Januar 2014 in Rehoboth ereignet habe. In einer eidesstattlichen Erklärung von deren Personalbeauftragten Willie Isaskar Swartz hätten Vertreter der Beklagten damals begonnen, Grundstücke auf städtischem Grund und Boden zu markieren und an Mitgliedern der Bastergemeinschaft zu „verteilen“.
Dieser Vorgang sei widerrechtlich, weil allein die Antragsteller befugt seien, über die Zuteilung von Land im Stadtgebiet zu entscheiden. Dieser Grundsatz werde unter anderem durch die namibische Verfassung bestätigt und das Lokalverwaltungsgesetz zementiert, die Namibia zum Einheitsstaat und Rehoboth zum Teil dessen Territoriums erklären würden. Damit sei auch der Argumentation der Antragsgegner die Grundlage entzogen, wonach Rehoboth einen Sonderstatus genieße und die Baster angeblich historisch bedingten Anspruch auf gewisse Gebiete in der Ortschaft hätten.
Swartz zufolge habe die Stadtverwaltung die Landbesetzer am 12. Januar 2014 schriftlich instruiert, ihre damals bereits auf städtischem Boden illegal errichteten Behausungen zu demontieren. Ferner sei den Betroffenen angeboten worden, sich provisorisch auf einem bereits erschlossenen Grundstück der Stadt niederzulassen, was diese jedoch abgelehnt hätten.
Bei einem Ortsbesuch von Vertretern der Stadtverwaltung seien die illegalen Siedler aggressiv geworden und hätten sich jeglichen Versuchen verweigert, eine Verhandlungslösung herbeizuführen. Ferner hätten sie jegliche Auskunft darüber verweigert, wer die „Invasion“ angeordnet und auf welche Befugnisse er sich dabei berufen habe.
Letzte Gewissheit über die Absichten der Siedler habe sich Swartz zufolge im März 2014 eingestellt, als einige Mitglieder der Bastergemeinschaft bei der Stadtverwaltung vorstellig geworden seien und Wasser- und Stromversorgung für die ihnen angeblich zuerkannten Grundstücke verlangt hätten. Einige von ihnen hätten dabei ein von den Nebenbeklagten John McNab und Jan van Wyk unterzeichnetes Dokument vorgelegt, das sie augenscheinlich zum rechtmäßigen Eigentümer der ihnen zugewiesenen Grundstücke erklärt.
Da die in Medien viel beachtete Landnahme eindeutig zum Ziel habe, die Autorität der Stadtverwaltung zu unterhöhlen und im Falle einer Duldung der Landnahme „blanke Anarchie“ in Rehoboth drohe, müsse sie unbedingt rückgängig gemacht werden. Schließlich würde durch das „gesetzlose“ Vorgehen der Baster andere Bewohner der Ortschaft ermutigt, ihrem Vorbild zu folgen bzw. von der Stadtverwaltung die Erschließung von Grundstücken einzufordern, die ihnen widerrechtlich zuerkannt worden seien.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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