Keine Kaution für Ex-Richter
Untersuchungshaft von mutmaßlichem Vergewaltiger verlängert
Von Marc Springer
Windhoek
Dem Beschuldigten verbleibt nun nur noch die Möglichkeit, sich per Petition ans Oberste Gericht zu wenden und in höchster Instanz erneut Berufungserlaubnis zu beantragen. Angesichts des damit verbundenen Zeitaufwands ist jedoch fraglich, dass er dort Erfolg haben wird, bevor sein Verfahren formal eröffnet wird.
Kennedy (29) und seinem Mitangeklagten Ray Cloete (30) wird vorgeworfen, am 3. Januar in der Nähe der beim Zentralhospital gelegenen Medizinfakultät der UNAM die 43-jährige G. vergewaltigt zu haben. Nachdem er zunächst am Magistratsgericht bei dem Versuch gescheitert ist, eine bedingte Freilassung zu erwirken, wurde nun auch sein Berufungsantrag gegen das zuvor verweigerte Kautionsgesuch abgewiesen.
Zur Begründung führte Richter Alfred Siboleka gestern an, bei Kennedy drohe besondere Wiederholungsgefahr, weil abgesehen von der aktuellen Anklage ein zweites Verfahren wegen mutmaßlicher Vergewaltigung gegen ihn anhängig sei. Ungeachtet dessen habe er sich erneut dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ausgesetzt, nachdem er in dem zweiten noch schwebenden Verfahren eine Freilassung gegen Kaution erwirkt habe.
Darüber hinaus drohe bei dem Angeklagten erhöhte Fluchtgefahr, weil einige seiner Familienangehörigen in Südafrika leben würden und er dort Unterschlupf finden könnte, falls er das Land verlassen und sich damit seinem Prozess entziehen sollte.
Abgesehen davon bestehe bei dem Angeklagten Verdunkelungsgefahr, was ebenfalls gegen seine Freilassung spreche. Siboleka bezog sich bei dieser Feststellung auf die Zeugenaussage des mutmaßlichen Opfers, wonach Kennedy sie telefonisch um ein Treffen gebeten und sich bei ihr entschuldigt habe.
Diese Darstellung hatte Magistratsrichterin Bernedine Donna Kubersky zuvor angesichts der Tatsache für glaubwürdig befunden, dass auch eine Kollegin der mutmaßlich Geschädigten ähnliche Angaben gemacht habe. Die Kollegin hatte Kennedy unter anderem mit der Aussage belastet, sie habe jenen dabei beobachtet, wie er G. am Arbeitsplatz abgeladen habe, der er zuvor eine Mitfahrgelegenheit ins Büro angeboten und an der er sich unterwegs vergangen haben soll.
Die Zeugin hatte ferner zu Protokoll gegeben, sie sei von ihr unbekannten Personen angerufen worden, die ihr im Gegenzug für den Verzicht auf eine Zeugenaussage Geld und einen Posten in der Firma des Angeklagten angeboten hätten. Angesichts dieser augenscheinlichen Beeinflussung bestehe folglich die Gefahr, dass Kennedy auf Staatszeugen einwirken bzw. die Polizeiermittlungen behindern werde.
„Das Gericht würde seine Pflicht sträflich vernachlässigen, wenn es das Leid missbrauchter Frauen bagatellisieren würde“, erklärte Siboleka gestern und ergänzte: „Die Justiz muss eine Grenze ziehen, weshalb Magistratsrichterin Kubersky zu Recht geurteilt hat, dass angesichts des zweiten schwebenden Vergewaltigungsverfahrens bei dem Angeklagten diese Grenze erreicht ist.“
Windhoek
Dem Beschuldigten verbleibt nun nur noch die Möglichkeit, sich per Petition ans Oberste Gericht zu wenden und in höchster Instanz erneut Berufungserlaubnis zu beantragen. Angesichts des damit verbundenen Zeitaufwands ist jedoch fraglich, dass er dort Erfolg haben wird, bevor sein Verfahren formal eröffnet wird.
Kennedy (29) und seinem Mitangeklagten Ray Cloete (30) wird vorgeworfen, am 3. Januar in der Nähe der beim Zentralhospital gelegenen Medizinfakultät der UNAM die 43-jährige G. vergewaltigt zu haben. Nachdem er zunächst am Magistratsgericht bei dem Versuch gescheitert ist, eine bedingte Freilassung zu erwirken, wurde nun auch sein Berufungsantrag gegen das zuvor verweigerte Kautionsgesuch abgewiesen.
Zur Begründung führte Richter Alfred Siboleka gestern an, bei Kennedy drohe besondere Wiederholungsgefahr, weil abgesehen von der aktuellen Anklage ein zweites Verfahren wegen mutmaßlicher Vergewaltigung gegen ihn anhängig sei. Ungeachtet dessen habe er sich erneut dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ausgesetzt, nachdem er in dem zweiten noch schwebenden Verfahren eine Freilassung gegen Kaution erwirkt habe.
Darüber hinaus drohe bei dem Angeklagten erhöhte Fluchtgefahr, weil einige seiner Familienangehörigen in Südafrika leben würden und er dort Unterschlupf finden könnte, falls er das Land verlassen und sich damit seinem Prozess entziehen sollte.
Abgesehen davon bestehe bei dem Angeklagten Verdunkelungsgefahr, was ebenfalls gegen seine Freilassung spreche. Siboleka bezog sich bei dieser Feststellung auf die Zeugenaussage des mutmaßlichen Opfers, wonach Kennedy sie telefonisch um ein Treffen gebeten und sich bei ihr entschuldigt habe.
Diese Darstellung hatte Magistratsrichterin Bernedine Donna Kubersky zuvor angesichts der Tatsache für glaubwürdig befunden, dass auch eine Kollegin der mutmaßlich Geschädigten ähnliche Angaben gemacht habe. Die Kollegin hatte Kennedy unter anderem mit der Aussage belastet, sie habe jenen dabei beobachtet, wie er G. am Arbeitsplatz abgeladen habe, der er zuvor eine Mitfahrgelegenheit ins Büro angeboten und an der er sich unterwegs vergangen haben soll.
Die Zeugin hatte ferner zu Protokoll gegeben, sie sei von ihr unbekannten Personen angerufen worden, die ihr im Gegenzug für den Verzicht auf eine Zeugenaussage Geld und einen Posten in der Firma des Angeklagten angeboten hätten. Angesichts dieser augenscheinlichen Beeinflussung bestehe folglich die Gefahr, dass Kennedy auf Staatszeugen einwirken bzw. die Polizeiermittlungen behindern werde.
„Das Gericht würde seine Pflicht sträflich vernachlässigen, wenn es das Leid missbrauchter Frauen bagatellisieren würde“, erklärte Siboleka gestern und ergänzte: „Die Justiz muss eine Grenze ziehen, weshalb Magistratsrichterin Kubersky zu Recht geurteilt hat, dass angesichts des zweiten schwebenden Vergewaltigungsverfahrens bei dem Angeklagten diese Grenze erreicht ist.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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