Gericht verwirft Teilgeständnis
Angeklagter beschreibt Tod von Tochter der Freundin als Unfall
Von Marc Springer, Windhoek
Der Beschuldigte David Kido ist mit insgesamt fünf Anklagepunkten konfrontiert. Dazu gehört der Vorwurf, er habe zwischen dem 18. und 23. September 2013 auf der Farm Jakkalsfontein im Distrikt Mariental die 18-jährige Izelda Kock vergewaltigt und ermordet.
Laut Staatsanwaltschaft hat sich das Verbrechen in der Wohnung des Angeklagten ereignet, die er sich mit seiner Freundin und deren beiden Töchtern teilte und in der er zur Tatzeit mit dem Opfer allein war. Nachdem er sich angeblich an der jungen Frau vergangen hatte, soll er sie gewürgt und mit einem unbekannten Gegenstand mehrmals auf den Kopf geschlagen haben.
Dann soll er die Leiche von Kock vergraben, ihre Kleidung verbrannt und sie bei der Polizeistation in Mariental als vermisst gemeldet haben, um einen möglichen Verdacht von sich abzulenken. Außerdem soll er die Mordwaffe versteckt und sich durch die Beseitigung der Leiche und der bewussten Falschaussage bei der Polizei der Justizbehinderung schuldig gemacht haben.
Des Weiteren muss sich Kido auf Vorwurf der schweren Körperverletzung in zwei Fällen verantworten. Diese Anschuldigung ergibt sich aus dem Verdacht, dass er im August 2013 sowohl Izelda Kock, als auch deren Schwester Sharon mit einem Knüppel geschlagen und dabei in der Absicht gehandelt habe, ihnen schwere Verletzungen beizubringen.
Gemäß Anklageschrift hatten die beiden Schwestern einige Zeit vor dem Angriff die Versetzung verfehlt und die Schulferien im August 2013 deshalb auf der Farm Jakkalsfontein verbracht, wo der Angeklagte angestellt war. Weil die jungen Frauen entgegen der ausdrücklichen Aufforderung des Angeklagten das Schuljahr hätten wiederholen wollen, habe jener sie von der Farm verwiesen und sie mit dem Knüppel malträtiert, als sie nicht hätten Folge leisten wollen.
In einer von Verteidiger Titus Mbaeva verlesenen Klageerwiderung gibt der Angeklagte an, Izelda Kock mit dem Holzstock seitwärts an den Kopf geschlagen und dabei „versehentlich“ ihren Tod verursacht zu haben. Ferner räumt er ein, den Schlagstock anschließend in einem nahegelegenen Gebüsch versteckt und anschließend die Tasche samt darin enthaltener Kleidung des Opfers verbrannt zu haben. Außerdem gibt der Angeklagte zu, Kock wenig später als vermisst gemeldet zu haben, um die Polizei auf eine falsche Spur zu führen.
Obwohl sich Kido damit formal der Justizbehinderung für schuldig bekannte, ließ Richter Boas Usiku auch in diesem Anklagepunkt ein Plädoyer auf unschuldig registrieren, weil sämtliche der fünf Anklagepunkte eng miteinander verwandt seien und sich kaum voneinander trennen ließen. Weil Kido in den vier verbleibenden Anklagepunkten jegliche Schuld geleugnet habe und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe miteinander verbunden seien, sei dies im Interesse der Beweisführung von Vorteil.
Der Beschuldigte David Kido ist mit insgesamt fünf Anklagepunkten konfrontiert. Dazu gehört der Vorwurf, er habe zwischen dem 18. und 23. September 2013 auf der Farm Jakkalsfontein im Distrikt Mariental die 18-jährige Izelda Kock vergewaltigt und ermordet.
Laut Staatsanwaltschaft hat sich das Verbrechen in der Wohnung des Angeklagten ereignet, die er sich mit seiner Freundin und deren beiden Töchtern teilte und in der er zur Tatzeit mit dem Opfer allein war. Nachdem er sich angeblich an der jungen Frau vergangen hatte, soll er sie gewürgt und mit einem unbekannten Gegenstand mehrmals auf den Kopf geschlagen haben.
Dann soll er die Leiche von Kock vergraben, ihre Kleidung verbrannt und sie bei der Polizeistation in Mariental als vermisst gemeldet haben, um einen möglichen Verdacht von sich abzulenken. Außerdem soll er die Mordwaffe versteckt und sich durch die Beseitigung der Leiche und der bewussten Falschaussage bei der Polizei der Justizbehinderung schuldig gemacht haben.
Des Weiteren muss sich Kido auf Vorwurf der schweren Körperverletzung in zwei Fällen verantworten. Diese Anschuldigung ergibt sich aus dem Verdacht, dass er im August 2013 sowohl Izelda Kock, als auch deren Schwester Sharon mit einem Knüppel geschlagen und dabei in der Absicht gehandelt habe, ihnen schwere Verletzungen beizubringen.
Gemäß Anklageschrift hatten die beiden Schwestern einige Zeit vor dem Angriff die Versetzung verfehlt und die Schulferien im August 2013 deshalb auf der Farm Jakkalsfontein verbracht, wo der Angeklagte angestellt war. Weil die jungen Frauen entgegen der ausdrücklichen Aufforderung des Angeklagten das Schuljahr hätten wiederholen wollen, habe jener sie von der Farm verwiesen und sie mit dem Knüppel malträtiert, als sie nicht hätten Folge leisten wollen.
In einer von Verteidiger Titus Mbaeva verlesenen Klageerwiderung gibt der Angeklagte an, Izelda Kock mit dem Holzstock seitwärts an den Kopf geschlagen und dabei „versehentlich“ ihren Tod verursacht zu haben. Ferner räumt er ein, den Schlagstock anschließend in einem nahegelegenen Gebüsch versteckt und anschließend die Tasche samt darin enthaltener Kleidung des Opfers verbrannt zu haben. Außerdem gibt der Angeklagte zu, Kock wenig später als vermisst gemeldet zu haben, um die Polizei auf eine falsche Spur zu führen.
Obwohl sich Kido damit formal der Justizbehinderung für schuldig bekannte, ließ Richter Boas Usiku auch in diesem Anklagepunkt ein Plädoyer auf unschuldig registrieren, weil sämtliche der fünf Anklagepunkte eng miteinander verwandt seien und sich kaum voneinander trennen ließen. Weil Kido in den vier verbleibenden Anklagepunkten jegliche Schuld geleugnet habe und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe miteinander verbunden seien, sei dies im Interesse der Beweisführung von Vorteil.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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