Folterähnliche Haftumstände
Was sagt es über die Haftbedingungen in Polizeizellen aus, wenn die Eltern eines dort gefangen gehaltenen Angeklagten diese Zustände zwar öffentlich machen, zu seinem Schutz dessen Identität jedoch geheim halten wollen?
Es dokumentiert vor allem, dass in den überfüllten Polizeizellen nicht nur menschenunwürdige Zustände herrschen, sondern dort auch willfährige Polizisten eine auf Drangsalierung, Einschüchterung und Schikane beruhende Regentschaft führen. Wie sonst lässt sich erklären, dass sich der betroffene Häftling im Falle seiner Identifizierung vor Repressalien der von ihm als Schergen bezeichneten Polizisten fürchtet, die jegliche Kritik an den von ihnen zu verantwortenden Haftbedingungen als Majestätsbeleidigung empfinden?
Unabhängig von angeblicher Personal- und Finanznot und ungeachtet des unbestreitbaren Mangels an Polizeistationen ließe sich mit etwas Mühe und Wohlwollen dort ein Mindestmaß an Anstand und Respekt gegenüber Untersuchungshäftlingen wahren, die wohlgemerkt nicht verurteilt sind und für die nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt.
Es kostet nichts, Verdächtigten einen regelmäßigen Rundgang zu gewähren, periodisch ihre Zelle zu reinigen, ihnen angemessene Sanitäranlagen und Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Wo dies nicht geschieht, ist nicht nur Pflichtversäumnis und Desinteresse, sondern zum Teil gewiss auch eine Portion Sadismus im Spiel.
Wer sich die von Ombudsmann John Walters dokumentierten Haftbedingungen in vielen Polizeistationen vor Augen führt, muss genau zu diesem Schluss kommen: Dass hier auch die Lust am Leiden anderer reflektiert wird.
Marc Springer
Es dokumentiert vor allem, dass in den überfüllten Polizeizellen nicht nur menschenunwürdige Zustände herrschen, sondern dort auch willfährige Polizisten eine auf Drangsalierung, Einschüchterung und Schikane beruhende Regentschaft führen. Wie sonst lässt sich erklären, dass sich der betroffene Häftling im Falle seiner Identifizierung vor Repressalien der von ihm als Schergen bezeichneten Polizisten fürchtet, die jegliche Kritik an den von ihnen zu verantwortenden Haftbedingungen als Majestätsbeleidigung empfinden?
Unabhängig von angeblicher Personal- und Finanznot und ungeachtet des unbestreitbaren Mangels an Polizeistationen ließe sich mit etwas Mühe und Wohlwollen dort ein Mindestmaß an Anstand und Respekt gegenüber Untersuchungshäftlingen wahren, die wohlgemerkt nicht verurteilt sind und für die nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt.
Es kostet nichts, Verdächtigten einen regelmäßigen Rundgang zu gewähren, periodisch ihre Zelle zu reinigen, ihnen angemessene Sanitäranlagen und Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Wo dies nicht geschieht, ist nicht nur Pflichtversäumnis und Desinteresse, sondern zum Teil gewiss auch eine Portion Sadismus im Spiel.
Wer sich die von Ombudsmann John Walters dokumentierten Haftbedingungen in vielen Polizeistationen vor Augen führt, muss genau zu diesem Schluss kommen: Dass hier auch die Lust am Leiden anderer reflektiert wird.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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