Farmarbeiter verurteilt
Mann aus Mariental des Mordes an Stieftochter überführt
Von Marc Springer, Windhoek
Der Farmarbeiter David Kido hatte zu Beginn seines Verfahrens in einem von Verteidiger Titus Mbaeva verlesenen Teilgeständnis zugegeben, am 19. September 2013 die Stieftochter Izelda Kock (18) mit dem Schlagstock seitwärts an den Kopf geschlagen und dabei „versehentlich“ ihren Tod verursacht zu haben. Ferner räumte er ein, den Knüppel anschließend in einem nahegelegenen Gebüsch versteckt und dann die Tasche samt darin enthaltener Kleidung des Opfers verbrannt zu haben. Außerdem gab der Angeklagte zu, Kock wenig später als vermisst gemeldet zu haben, um die Polizei auf eine falsche Spur zu führen bzw. den Verdacht von sich abzulenken.
Weil sich Kido damit in nur einem von insgesamt fünf eng miteinander verwobenen Anklagepunkten schuldig bekannte, wurde sein Teilgeständnis von Ersatzrichter Boas Usiku verworfen und das Verfahren mit der Beweisaufnahme fortgesetzt. Zum Abschluss der Zeugenvernehmung wurde am Mittwoch das Urteil gesprochen und Kido wegen Mordes, Vergewaltigung, Justizbehinderung und schwerer Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gesprochen.
Zur Begründung gab Usiku an, Kido habe nicht nur Kock auf der zwischen Mariental und Gibeon gelegenen Farm Jakkalsfontein vergewaltigt und ermordet, sondern sie und ihre Schwester zuvor auch schwer misshandelt hat. Konkret habe ihm die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang nachgewiesen, dass er im August 2013 sowohl Izelda Kock, als auch deren Schwester Sharon mit einem Knüppel geschlagen und dabei in der Absicht gehandelt hat, ihnen schwere Verletzungen beizubringen.
Ferner sah er den Straftatbestand der Justizbehinderung erfüllt, weil Kido die Leiche der Schwiegertochter versteckt , ihre Kleidung verbrannt und bei der Polizei falsche Angaben gemacht hatte, bevor er Ermittler fünf Tage nach dem Mord an den Standort führte, wo er die Leiche abgelegt hatte.
Laut Staatsanwaltschaft haben die beiden Schwestern einige Zeit vor dem Angriff die Versetzung verfehlt und die Schulferien im August 2013 deshalb auf der Farm Jakkalsfontein verbracht, wo der Angeklagte angestellt war. Weil die jungen Frauen entgegen der ausdrücklichen Aufforderung des Beschuldigten das Schuljahr hätten wiederholen wollen, habe jener sie von der Farm verwiesen und sie mit dem Knüppel malträtiert, als sie nicht hätten Folge leisten wollen.
Die Verhandlung der Strafanträge von Anklage und Verteidigung wird heute fortgesetzt und wird zu einem späteren Zeitpunkt in der Strafmaßverkündung münden.
Der Farmarbeiter David Kido hatte zu Beginn seines Verfahrens in einem von Verteidiger Titus Mbaeva verlesenen Teilgeständnis zugegeben, am 19. September 2013 die Stieftochter Izelda Kock (18) mit dem Schlagstock seitwärts an den Kopf geschlagen und dabei „versehentlich“ ihren Tod verursacht zu haben. Ferner räumte er ein, den Knüppel anschließend in einem nahegelegenen Gebüsch versteckt und dann die Tasche samt darin enthaltener Kleidung des Opfers verbrannt zu haben. Außerdem gab der Angeklagte zu, Kock wenig später als vermisst gemeldet zu haben, um die Polizei auf eine falsche Spur zu führen bzw. den Verdacht von sich abzulenken.
Weil sich Kido damit in nur einem von insgesamt fünf eng miteinander verwobenen Anklagepunkten schuldig bekannte, wurde sein Teilgeständnis von Ersatzrichter Boas Usiku verworfen und das Verfahren mit der Beweisaufnahme fortgesetzt. Zum Abschluss der Zeugenvernehmung wurde am Mittwoch das Urteil gesprochen und Kido wegen Mordes, Vergewaltigung, Justizbehinderung und schwerer Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gesprochen.
Zur Begründung gab Usiku an, Kido habe nicht nur Kock auf der zwischen Mariental und Gibeon gelegenen Farm Jakkalsfontein vergewaltigt und ermordet, sondern sie und ihre Schwester zuvor auch schwer misshandelt hat. Konkret habe ihm die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang nachgewiesen, dass er im August 2013 sowohl Izelda Kock, als auch deren Schwester Sharon mit einem Knüppel geschlagen und dabei in der Absicht gehandelt hat, ihnen schwere Verletzungen beizubringen.
Ferner sah er den Straftatbestand der Justizbehinderung erfüllt, weil Kido die Leiche der Schwiegertochter versteckt , ihre Kleidung verbrannt und bei der Polizei falsche Angaben gemacht hatte, bevor er Ermittler fünf Tage nach dem Mord an den Standort führte, wo er die Leiche abgelegt hatte.
Laut Staatsanwaltschaft haben die beiden Schwestern einige Zeit vor dem Angriff die Versetzung verfehlt und die Schulferien im August 2013 deshalb auf der Farm Jakkalsfontein verbracht, wo der Angeklagte angestellt war. Weil die jungen Frauen entgegen der ausdrücklichen Aufforderung des Beschuldigten das Schuljahr hätten wiederholen wollen, habe jener sie von der Farm verwiesen und sie mit dem Knüppel malträtiert, als sie nicht hätten Folge leisten wollen.
Die Verhandlung der Strafanträge von Anklage und Verteidigung wird heute fortgesetzt und wird zu einem späteren Zeitpunkt in der Strafmaßverkündung münden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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