Anti-Terror-Gesetze vervollständigen
Von Dirk Heinrich, Windhoek
Dem Minister für Innere Sicherheit und Polizei, General-Major a.D. Charles Namoloh zufolge habe Namibia zwar verschiedene internationale Konventionen zur Bekämpfung des Terrorismus ratifiziert, aber es gebe nach der Abschaffung der „kolonialen Terrorismusgesetze“ Lücken in der Gesetzgebung die noch nicht wieder gefüllt wurden. „Dies gebe Terroristen beispielsweise die Möglichkeit globale terroristische Aktivitäten via Namibia zu finanzieren. Gleichzeitig sei Namibia für solche Attacken verwundbar“, so der Innenminister am Mittwoch dieser Woche im Parlament. Aus diesem Grund müssen weitere Ankommen und Konventionen ratifiziert werden.
Terror sei weltweit zu beobachten und mache auch nicht vor Afrika halt, wie in Kenia, Somalia und Uganda zu beobachten war. Die terroristischen Aktivitäten in jüngster Zeit seien formloser, weniger voraussehbar und mit weniger Hemmungen auf Ziele durchgeführt worden. „Mehr ausländische Terrorkämpfer in Form von radikalisierten Bürgern aller Nationen seien bei Kämpfen und Terrorakten in bestimmten Ländern im Einsatz gewesen und in alarmierendem Maße in den Reihen der ISIS zu finden, inklusive Afrikaner. Auch Namibier kämpfen für die ISIS“, betonte Namoloh.
Die Regierung habe bereits im Jahr 1999 betont, dass terroristische Aktivitäten als kriminelle Vergehen gelten müssen, aber es fehle noch immer an einer vollständigen Gesetzgebung, um die bestehenden Lücken zu füllen. Dies habe dazu geführt, dass Namibia bis 2014 auf die graue Liste der internationalen FATF (Financial Action Task Force) gesetzt wurde, da das Land die Finanzierung terroristischer Aktivitäten gesetzlich nicht unterbinden konnte.
Vier weitere UN-Konventionen müssen ratifiziert werden, um dem internationalen Niveau zu entsprechen. Derzeit könne Namibia beispielsweise Personen nur an jene Länder ausliefern mit denen es ein dementsprechendes Abkommen unterzeichnet habe. Weiterhin müsse an der Gesetzgebung in Bezug auf Geiselnahme gearbeitet werden, da sich das Verhalten der Geiselnehmer geändert habe. In zahlreichen afrikanischen Ländern werden Geiseln von Terroristen benutzt, um Finanzen für ihre Aktivitäten zu erpressen. Die Gesetzgebung in Bezug auf das Legen von Bomben muss ebenfalls verbessert werden, damit allein schon die Planung einer Bombenattacke ein schwerwiegendes kriminelles Vergehen sei. Das Gleiche gelte für den terroristischen Einsatz von anderen tödlichen Mitteln wie Gas, radioaktive Substanzen oder Gift. Verstärkt werden müsse auch die Gesetzgebung zum Schutz von Diplomaten und international wichtigen Personen, um sie vor Attacken aller Art, Kidnapping und Mord zu schützen.
Die Debatte im Parlament wurde auf Dienstag kommender Woche vertagt.
Dem Minister für Innere Sicherheit und Polizei, General-Major a.D. Charles Namoloh zufolge habe Namibia zwar verschiedene internationale Konventionen zur Bekämpfung des Terrorismus ratifiziert, aber es gebe nach der Abschaffung der „kolonialen Terrorismusgesetze“ Lücken in der Gesetzgebung die noch nicht wieder gefüllt wurden. „Dies gebe Terroristen beispielsweise die Möglichkeit globale terroristische Aktivitäten via Namibia zu finanzieren. Gleichzeitig sei Namibia für solche Attacken verwundbar“, so der Innenminister am Mittwoch dieser Woche im Parlament. Aus diesem Grund müssen weitere Ankommen und Konventionen ratifiziert werden.
Terror sei weltweit zu beobachten und mache auch nicht vor Afrika halt, wie in Kenia, Somalia und Uganda zu beobachten war. Die terroristischen Aktivitäten in jüngster Zeit seien formloser, weniger voraussehbar und mit weniger Hemmungen auf Ziele durchgeführt worden. „Mehr ausländische Terrorkämpfer in Form von radikalisierten Bürgern aller Nationen seien bei Kämpfen und Terrorakten in bestimmten Ländern im Einsatz gewesen und in alarmierendem Maße in den Reihen der ISIS zu finden, inklusive Afrikaner. Auch Namibier kämpfen für die ISIS“, betonte Namoloh.
Die Regierung habe bereits im Jahr 1999 betont, dass terroristische Aktivitäten als kriminelle Vergehen gelten müssen, aber es fehle noch immer an einer vollständigen Gesetzgebung, um die bestehenden Lücken zu füllen. Dies habe dazu geführt, dass Namibia bis 2014 auf die graue Liste der internationalen FATF (Financial Action Task Force) gesetzt wurde, da das Land die Finanzierung terroristischer Aktivitäten gesetzlich nicht unterbinden konnte.
Vier weitere UN-Konventionen müssen ratifiziert werden, um dem internationalen Niveau zu entsprechen. Derzeit könne Namibia beispielsweise Personen nur an jene Länder ausliefern mit denen es ein dementsprechendes Abkommen unterzeichnet habe. Weiterhin müsse an der Gesetzgebung in Bezug auf Geiselnahme gearbeitet werden, da sich das Verhalten der Geiselnehmer geändert habe. In zahlreichen afrikanischen Ländern werden Geiseln von Terroristen benutzt, um Finanzen für ihre Aktivitäten zu erpressen. Die Gesetzgebung in Bezug auf das Legen von Bomben muss ebenfalls verbessert werden, damit allein schon die Planung einer Bombenattacke ein schwerwiegendes kriminelles Vergehen sei. Das Gleiche gelte für den terroristischen Einsatz von anderen tödlichen Mitteln wie Gas, radioaktive Substanzen oder Gift. Verstärkt werden müsse auch die Gesetzgebung zum Schutz von Diplomaten und international wichtigen Personen, um sie vor Attacken aller Art, Kidnapping und Mord zu schützen.
Die Debatte im Parlament wurde auf Dienstag kommender Woche vertagt.
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Allgemeine Zeitung
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