Anhörung zum Alkoholgesetz
Anhörung zum Alkoholgesetz

Anhörung zum Alkoholgesetz

Verbesserungen und alternative Ansichten in der Khomas-Region
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

In Windhoek fanden am vergangenen Freitag die Anhörungen zum Alkohol-Gesetzänderungsentwurf im Katutura Gemeindesaal statt. Jeder Anhörung folgte unweigerlich ein unterdrücktes Raunen, weswegen der Vorsitzende des Ausschusses, Peter Kozongominja, erklärte, dass es dem Nationalrat darum ginge, allen Anforderungen gerecht zu werden und ein ausgewogenes Gesetz zu verabschieden. Er und seine Kollegen wollen möglichst alle Meinungen der Trinkstubenbesitzer zu diesem weitgreifenden Thema anhören.
Nach dieser Gesprächsrunde sollte die Khomas-Region grundsätzlich abgehandelt sein, doch wäre es nicht verwunderlich, wenn weitere Anhörungen in dieser Region stattfinden, da sich Anhörung sowie Verständigung schwer gestalten. Einige Shebeen-Besitzer drangen darauf an, alles Gesagte in ihre Sprache übersetzt zu bekommen, welches einen langwierigen Prozess zufolge hat.

Andreas Natangwe Naule, der Vorsitzende des Einzelhändlerverbands (Namibia Retailers‘ Association), setzte namens der Shebeen-Eigentümer die Akzente. Mehr als 6 000 Händler seien bei ihnen registriert und diese informelle Industrie beschäftige nicht minder als 75 000 Leute, weswegen der Beitrag auf wirtschaftlicher Ebene keinesfalls unterschätzt werden dürfe. „Laut Artikel 21 des namibischen Grundgesetztes ist es jedem Bürger freigestellt einen Beruf seiner Wahl auszuüben. Wenn der Alkoholhandel ohne Rücksicht auf die Shebeen-Besitzer unterbunden werden soll, beeinflusst das den Getränkehandel, aber auch die nationale Arbeitslosenrate, Transportgewerbe, Abfüllbetriebe, Banken und vieles mehr. Selbst der bekannte Unternehmer, Frans Ndongo, hat mal als kleiner Shebeen-Besitzer angefangen“, meinte er und beschwor den Ausschuss, an das Wohlergehen seiner Verbandsmitglieder und derer Familien zu denken. Eine rücksichtslose Einführung des Gesetzentwurfs werde unweigerlich zu ungesetzlichem Handel führen, da die Menschen keine andere Art wüssten, über die Runden zu kommen. „Es ist schon verwunderlich, dass die Kirchen immer erst dann in Erscheinung treten, wenn eine Person mit viel Mühe einen gut-laufenden Betrieb aufgebaut hat. Danach bekommen wir keine zustimmenden Unterschriften mehr für eine fortgesetzte Lizenzausgabe“, meinte er abschließend.

Das „Selfregulating Alcohol Industry Forum“ (SAIF) wurde von Rosemary Shipeke vertreten. Sie betonte die Rolle der zur Hauptsache aus Großhändlern bestehen Vereinsmitglieder den Alkoholhandel auf verantwortliche Weise selbst zu regulieren. Dazu kommentierte sie: „Prinzipiell stimmen wir dem Entwurf zu, doch erkennen wir mögliche Verbesserungen. Einem Betrieb einfach den Hahn zuzudrehen, ohne Übergangszeit oder Alternativen, ist unverantwortlich. Kirchenbasare und derlei Bürgerinitiativen müssen genauer umschrieben sein, denn diese verkaufen Alkohol zu nicht-regulären Stunden um Geld einzusammeln.“ Am meisten erntete sie Zustimmung – selbst unter den zum Teil nickenden Ausschussmitgliedern – als sie den Vorwurf erhob, dass eine Einführung des veränderten Gesetzes kein Sinn mache, solange es keine ordentliche Stadtplanung in den hauptsächlich affektierten Gegenden gebe. Die Stadt müsse den Händlern geeignete Alternativen (bzw. Geschäftszentren) anbieten, bevor irgendein verändertes Gesetz greifen könne. Die Kultur des Beisammenseins und des Austausches von Information in einer Trinkstube sollte respektiert werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-19

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