Alkoholgesetz wird verschärft
Von Marc Springer, Windhoek
Die entsprechende Novelle, die am Dienstag vom Minister für Handel und Industrie, Immanuel Ngatjizeko, in der Nationalversammlung auf den Weg gebracht wurde, sieht unter anderem eine Verschärfung der Vorschriften bei der Lizensierung so genannter Shebeens vor. Dazu gehört, dass deren Besitzer künftig grundsätzlich keine Betriebslizenz erhalten sollen, wenn sich der Standort ihrer geplanten Shebeen in der Nähe von Schulen, Kirchen, Hospitälern oder Wohnhäusern befindet, wobei der einzuhaltende Abstand in noch zu erarbeitenden Zusatzbestimmungen definiert werden muss.
Ngatjizeko zufolge würden die geplanten Gesetzesergänzungen dem Minister die Befugnis erteilen, bei Bedarf den Verkauf von Alkohol in „öffentlichen Einrichtungen“ zu verbieten. Außerdem solle künftig gelten, dass die meist durchgehen geöffneten und Tankstellen angegliederten Läden künftig keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen. Ob dieses Verbot allgemeingültig ist, scheint jedoch angesichts des Gesetzestextes unklar, in dem lediglich von einem Verkaufsverbot „jenseits der vorgeschriebenen Geschäftsstunden“ die Rede ist.
Für die Vergabe von Alkohollizenzen sind 14 dafür eingerichtete Regionalkomitees zuständig, die bei der Bewertung von Anträgen auch eventuelle Einsprüche aus der Nachbarschaft berücksichtigen müssen. Ngatjizeko zufolge sollen in den noch ausstehenden Zusatzbestimmungen weitere Auflagen festgelegt werden, die bei der Beurteilung von Lizenzbewerbungen gelten sollen.
Ferner teilte er mit, dass die regionalen Lizenzkomitees künftig um jeweils einen Vertreter des Ministeriums, sowie der jeweils zuständigen Regional- und Lokalbehörden erweitert werden sollen. Diese Maßnahme sei vorteilhaft, weil sie den unmittelbar betroffenen Stadtverwaltungen einen Einblick in die praktische Umsetzung des Alkoholgesetzes bieten und so die Möglichkeit geben würde, Fehlentwicklungen zu korrigieren.
Die Notwendigkeit der Neuerungen begründete Ngatjizeko unter anderem damit, dem weit verbreiteten Alkoholmissbrauch, samt damit verbundener Begleiterscheinungen wie Missbrauch von Frauen und Kindern zu begegnen. Deshalb habe das Ministerium beschlossen, bestehende Bestimmungen erneut zu verschärfen und die Verfügbarkeit von Spirituosen zu reduzieren.
Kritiker beanstanden schon lange, dass es nicht an Vorschriften fehlt, sondern deren Durchsetzung hapert. Das räumt auch die Polizei ein, die mit Hinweis auf Personalnot zugibt, weder die Einhaltung von Öffnungszeiten kontrollieren, noch Beschwerden von Nachbarn über Lärmbelästigung und andere durch Shebeens verursachte Unannehmlichkeiten nachgehen zu können.
Die entsprechende Novelle, die am Dienstag vom Minister für Handel und Industrie, Immanuel Ngatjizeko, in der Nationalversammlung auf den Weg gebracht wurde, sieht unter anderem eine Verschärfung der Vorschriften bei der Lizensierung so genannter Shebeens vor. Dazu gehört, dass deren Besitzer künftig grundsätzlich keine Betriebslizenz erhalten sollen, wenn sich der Standort ihrer geplanten Shebeen in der Nähe von Schulen, Kirchen, Hospitälern oder Wohnhäusern befindet, wobei der einzuhaltende Abstand in noch zu erarbeitenden Zusatzbestimmungen definiert werden muss.
Ngatjizeko zufolge würden die geplanten Gesetzesergänzungen dem Minister die Befugnis erteilen, bei Bedarf den Verkauf von Alkohol in „öffentlichen Einrichtungen“ zu verbieten. Außerdem solle künftig gelten, dass die meist durchgehen geöffneten und Tankstellen angegliederten Läden künftig keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen. Ob dieses Verbot allgemeingültig ist, scheint jedoch angesichts des Gesetzestextes unklar, in dem lediglich von einem Verkaufsverbot „jenseits der vorgeschriebenen Geschäftsstunden“ die Rede ist.
Für die Vergabe von Alkohollizenzen sind 14 dafür eingerichtete Regionalkomitees zuständig, die bei der Bewertung von Anträgen auch eventuelle Einsprüche aus der Nachbarschaft berücksichtigen müssen. Ngatjizeko zufolge sollen in den noch ausstehenden Zusatzbestimmungen weitere Auflagen festgelegt werden, die bei der Beurteilung von Lizenzbewerbungen gelten sollen.
Ferner teilte er mit, dass die regionalen Lizenzkomitees künftig um jeweils einen Vertreter des Ministeriums, sowie der jeweils zuständigen Regional- und Lokalbehörden erweitert werden sollen. Diese Maßnahme sei vorteilhaft, weil sie den unmittelbar betroffenen Stadtverwaltungen einen Einblick in die praktische Umsetzung des Alkoholgesetzes bieten und so die Möglichkeit geben würde, Fehlentwicklungen zu korrigieren.
Die Notwendigkeit der Neuerungen begründete Ngatjizeko unter anderem damit, dem weit verbreiteten Alkoholmissbrauch, samt damit verbundener Begleiterscheinungen wie Missbrauch von Frauen und Kindern zu begegnen. Deshalb habe das Ministerium beschlossen, bestehende Bestimmungen erneut zu verschärfen und die Verfügbarkeit von Spirituosen zu reduzieren.
Kritiker beanstanden schon lange, dass es nicht an Vorschriften fehlt, sondern deren Durchsetzung hapert. Das räumt auch die Polizei ein, die mit Hinweis auf Personalnot zugibt, weder die Einhaltung von Öffnungszeiten kontrollieren, noch Beschwerden von Nachbarn über Lärmbelästigung und andere durch Shebeens verursachte Unannehmlichkeiten nachgehen zu können.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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