Die heutige Titelseite

 

Newsletter


Regen in Namibia

 

Vom 29.01.2009

Drängen auf eine Lösung

Willkür bei Einreise wird heute bei Top-Treffen thematisiert

Am heutigen Donnerstag werden sich Repräsentanten von Innen- sowie Tourismusministerium und Tourismusverbänden treffen, um die Praxis von Grenzbeamten bei der Bestimmung der Aufenthaltsdauer von Touristen zu besprechen. Inzwischen wurde ein weiterer Fall bekannt.

© Erwin Leuschner
Die Pässe der zwei deutschen Touristen: William von Wedel wurden 38 Aufenthaltstage gewährt, derweil seine Freundin Beate Strauß nur 36 bekam. Das Paar geht heute bei der Ausreise das Risiko einer Verhaftung am Flughafen ein.
Windhoek – „Es muss schleunigst eine Lösung gefunden werden, wenn es wirklich stimmt, dass Beamte bei der Grenzkontrolle die Aufenthaltstage willkürlich gewähren“, sagte Olga Katjiuongua, Vizechefin des Tourismus-Direktorats im Tourismusministerium, gestern im AZ-Gespräch. Sie führte aus, dass dies eine „äußerst dringliche Angelegenheit“ sei.

Die Vizedirektorin bestätigte, dass es heute zu einem Treffen beim Innenministerium kommen werde. Dabei sollen Vertreter des Gastgewerbeverbandes HAN, des Tourismus-Dachverbandes FENATA, des Tourismusrates NTB sowie des Innen- und des Tourismusministeriums die Angelegenheit besprechen. „Diese Sache muss richtiggestellt werden“, so Katjiuongua. Sie begründete, dass der Reisesektor wegen der weltweiten Finanzkrise „ohnehin schon sehr anfällig“ sei und solche „unnötigen Probleme“ nicht gebrauchen könne. „Wir werden alles tun, um diese Angelegenheit zu korrigieren“, sagte sie abschließend.

Indes ist der AZ ein weiterer Vorfall der willkürlichen Bestimmung der Aufenthaltsdauer bekannt geworden: Betroffen ist das Paar William von Wedel und Beate Strauß aus Deutschland. Wie Strauß gestern im AZ-Interview sagte, seien sie am gleichen Tag von einer Rundreise zurückgekehrt und hätten durch Zufall von diesem Sachverhalt erfahren. „Ich habe den Reiseleiter in Deutschland gefragt, ob ich ein extra Visum benötige und er sagte, dass ich 90 Tage im Land bleiben darf“, so Strauß, die Namibia zum ersten Mal besucht. Obwohl sie bei der Einreise Mitte Dezember 2008 der Beamtin am Schalter des Hosea-Kutako-Flughafens ihr Flugticket (Rückflug am 29. Januar) gezeigt und auf dem Einreiseformular die Aufenthaltsdauer von sechs Wochen eingetragen habe, hat die Beamte ihr nur 36 Tage Aufenthalt gewährt. Ihr Begleiter von Wedel, der Namibia zum 6. Mal besucht, habe auch sein Flugticket gezeigt und ebenso sechs Wochen auf dem Formular eingetragen. Ihm hat die gleiche Beamtin 38 Tage gewährt. Beide wollen heute ausreisen und haben somit 46 Tage in Namibia verbracht.

„Wir werden aber nicht zum Ministerium gehen und die Verlängerung des Aufenthalts beantragen. Wir sehen es einfach nicht ein, jeweils 390 Namibia-Dollar Gebühr zu zahlen“, sagte von Wedel empört. Seine Freundin stimmte fügte hinzu: „Wir haben einfach nicht die Zeit, weil unser Flug morgen (29. Januar) geht.“ Von Wedel fragte zudem: „Wenn man seinen Urlaub in der Wüste gemacht und keine AZ gelesen hat, wie soll man nur von dieser Sache erfahren?“

Die Reisebranche ist immer noch in heller Aufregung. So zeigte sich Werner Beddies, Geschäftsführer des Tourismusunternehmens Leading Lodges of Africa, empört über die Situation. „Wir machen uns um den Tourismussektor wirklich Sorgen, weil es bei der Einreise keine Richtlinien gibt.“ Wegen der Wirtschaftsrezession müsse man um jeden Gast kämpfen, deshalb müsse es eine Änderung geben. „Es macht keinen Sinn, dass wir auf das Ministerium böse sind. Wir müssen einfach eine Lösung finden“, so Beddies. Namibia habe sich in Europa einen guten Ruf aufgebaut. „Wir können es uns nicht leisten, diesen guten Namen zu verlieren“, sagte er.

Das Innenministerium wollte sich gestern erneut nicht zu der Angelegenheit äußern, wie ein Sprecher sagte: „Die (Verantwortlichen) wollen mir nichts sagen. Sie sind derzeit damit beschäftigt, die Sache auszusortieren.“ Eventuell werde heute eine Erklärung herausgegeben, kündigte der Sprecher an.

Archiv


Wetter

EES GANZ PRIVAT