Was die Richter in der überraschenden Entscheidung zum Antrag der Oppositionsparteien an das Gericht, die Wahl für ungültig erklären zu lassen, übersehen haben, ist die Tatsache, dass das Gericht selbst, also der Registrar oder Assistant-Registrar, sich ebenfalls an die Gerichtsregeln halten müssen. Das bedeutet, dass wenn ein Antrag nach 15 Uhr eingereicht wird, dann muss der den Antrag in Empfang nehmende Registrar sofort die Entscheidung treffen, ob er den Antrag noch akzeptiert oder nicht, also ob er von seiner in den Gerichtsregeln festgelegten Entscheidungsfreiheit Gebrauch macht oder nicht. Man kann in diesen prozessrechtlichen Aspekten eines Falles nicht immer die Schuld nur den Anwälten geben. In diesem Falle ist der Antrag eindeutig vom Registrar angenommen worden, dann hätte das Gericht in seiner späteren Entscheidung den Antrag nicht auf Grund der späten Einreichung abweisen dürfen.
Hätte der Registrar den Anwälten, die die Anträge eingereicht haben, mitgeteilt, dass er sie nicht akzeptiert, weil der Antrag nach 15 Uhr eingereicht wurde, hätten die Anwälte gleich an dem Tag oder an dem Tag danach die Sondergenehmigung von einem Richter beantragen können, der dann entsprechend den Gerichtsregeln dem Registrar den Auftrag geben könnte, den Antrag anzunehmen. So wie es in diesem Fall ablief, wurden die Anwälte in dem Glauben gelassen, dass der Antrag akzeptiert wurde und daher diesbezüglich alles in Ordnung ist. Hätte man den Anwälten gesagt, dass er nicht akzeptiert wird und hätte auch der Richter bevor der Antrag zur Akzeptierung des Antrages vorgebracht worden wäre, beschlossen, dass der Antrag nicht akzeptiert werden darf, dann würde man alle weiteren Kosten (die jetzt entstanden sind und die tausende von Dollar sein werden) vermeiden können.
Meines Erachtens ist es völlig unrechtmäßig, einen Antrag anzunehmen und die Parteien unter den Eindruck zu lassen, dass da diesbezüglich alles in Ordnung ist, dann noch weitere Gegenanträge und eidesstattliche Erklärungen dazu anzunehmen und die Advokaten mit ihren Argumenten zwei Tage auftreten zu lassen und dann zu sagen, dass es alles nur für die Katz war. Das ist nach meiner Meinung ein sehr unverständliches Vorgehen von Seiten der entsprechenden Richter.
Leider hat sich eine Rechtskultur bei unseren Gerichten eingeschlichen, derzufolge viele Juristen jeden auch nur kleinsten Fehler im prozessrechtlichen Vergehen gleich aufbauschen und mit endlos langen Argumenten und Anträgen versuchen, den Fall aus prozessrechtlichen Gründen entgleisen zu lassen. Daran haben die Advokaten sehr viel Schuld; sie sind es meist, die diese „point in limine”, „exception” und andere prozessrechtliche Anträge einreichen, um die kleinsten Fehler (selbst einfache Tippfehler) in der Prozedur zu benutzen, den Fall bezüglich des wirklichen Streitpunktes gar nicht erst zur Verhandlung kommen zu lassen. Zu diesen Anträgen werden dann endlos viele Seiten von eidesstattlichen Erklärungen und Dokumenten eingereicht, die aus einem kleinen prozessrechtlichen Fehler einen riesen Ballon aufblasen und damit den Antragsteller einzuschüchtern und abzuschrecken oder eben wie hier auf der Basis einer prozessrechtlicher Begründung den Antrag des Antragstellers im Gericht abgewiesen zu bekommen. Den Richtern ist diese Prozedur auch ganz angenehm, weil sie sich dann nicht mit den wirklichen Tatbeständen des Streites befassen müssen und ein Urteil schreiben müssen, dass die zur Entscheidung dem Gericht vorgelegten Punkte entsprechend den gültigen Gesetzen entscheidet.
Es wäre wirklich wünschenswert, wenn die Advokaten und die Richter dazu beitragen, kleinkarierte Rechtskultur auszumerzen, so dass in Zukunft wieder technische Fehler einfach korrigiert werden können und es dann mit den wirklichen strittigen Punkten zu einer fairen Entscheidung kommen kann.