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Regen in Namibia

 

Vom 12.03.2010

Keine Lösung des Problems

Betr.: „Wahlklage abgewiesen“ (AZ, 5. März 2010)

Das Urteil des Obergerichts, welches die Klage der neun Oppositionsparteien auf Grund eines Formfehlers abwies, war für alle Beteiligten und das ganze Land langfristig ungünstig. Eine Problemlösung gab es nicht. Die Wahlkommission ist keineswegs vom bösen Verdacht der Wahlmanipulation befreit und wird diesen Verdacht auch weiterhin mit sich herumtragen müssen. Der Demokratie Namibias wurde ihr Recht verweigert und der Bürger bleibt verunsichert.

Die Justiz muss sich den Vorwurf gefallen lassen, wie ein verknöcherter Bürokrat aufgetreten zu sein in einem Fall, in dem es um sehr viel mehr ging als Formen und Regeln. Sie besorgte sich einen unnötigen Fettfleck auf ihrer sonst noch recht weißen Weste. Es stellt sich im Nachhinein auch die Frage, wie die Oppositionsparteien jemals ihr Recht erlangen können, wenn man sich die extrem hohen Kosten der Übung vorstellt. Es sind Parteien, die zum Teil aus Kostengründen nicht einmal einen Präsidentschaftskandidaten aufstellen konnten, da sie dafür 10000 N$ hinblättern müssten, die ganz einfach nicht da waren. Kann das alles als fair betrachtet werden oder blockiert der Kostenfaktor für viele allein nicht schon den Zugang zur Justiz in Namibia?

Diese Frage sollte dringend von der Opposition im Parlament angesprochen werden; sie muss angesprochen werden, soll unsere Demokratie nicht dauerhaft beschädigt bleiben. Diese Forderung stellen wir Bürger mit Nachdruck! Die Opposition sollte den Bürger allerdings auch mit Nachdruck auffordern, mit seinem Obolus zur Unterstützung ihres Unternehmens beizutragen.

P.R. Hager, Henties Bay
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