Die Erinnerung an den Kolonialkrieg zwischen Deutschen und Ovaherero dient heute bei einem Großteil der Ovaherero noch als Identitäts-stiftende, auch kulturelle Klammer der Sprachgruppe. Nach zwei Weltkriegen haben Bundesdeutsche dagegen so gut wie keinen Bezug mehr zur Kolonialära. Die Pflege der Erinnerung an Kämpfe und Verluste, vor allem nach den Kämpfen am Waterberg im August 1904 mündet mit Unterstützung aus einigen Kreisen in Deutschland und in minderem Maße durch das Lippenbekenntnis der namibischen Regierung in die Reparationsklage der Ovaherero ein.
Die Klage ist jetzt zehn Jahre alt und verlangt auf der Basis der umstrittenen Darstellung und Definition, dass der Kolonialkrieg zum Genozid an Ovaherero und Nama geführt habe, eine einklagbare, pauschale und milliardenschwere Entschädigung exklusiv für alle Nachfahren dieser zwei Völkerschaften, die also den ersten anti-kolonialen Widerstand geleistet haben.
Die juristische Grundlage einer solchen Reparationsforderung wurde schon verschiedentlich von befugter Seite hinterfragt, angefochten, bzw. für unhaltbar bezeichnet. Somit verbleibt noch die politische Ebene, auf der Werte der politischen Moral und das wahre und vermeintliche „Schuldbewusstsein der Deutschen“ von den Reparationsanwärtern anzusprechen sind. Die Wiederentdeckung von angeblich Herero- und Nama-Schädeln in Deutschland kommt den Fürsprechern der Reparationsforderung dabei gelegen, denn mit einem derart grausigen Fund lassen sich Emotionen, Beschuldigungen, Vorurteile und Ansprüche bis zum Aberglauben hin leicht und erneut aufpeitschen.
Zunächst ist zu begrüßen, dass die deutsche Seite kooperativ auf das Gesuch eingeht, dass die Schädel nach Namibia zurückgeführt werden. Nach dem Auftritt der damaligen deutschen Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul im August 2004 auf Ohamakari und ihrer Bitte an die Ovaherero um Vergebung der Schuld (in Anlehnung an das Vaterunser) wird die Rückführung der Schädel der nächstgrößte Anlass dieser Kategorie werden, der geeignet ist, Empfindlichkeiten aufzuwühlen, die sich kaum steuern lassen und die vermutlich ihrer Eigendynamik folgen. Von der deutschen Seite erwartet man, dass ein faktisch und historisch korrekter Begleittext mit dem Transfer der Schädel veröffentlicht wird, so dass sowohl Deutsche als auch Namibier bei der zu erwartenden und notwendigen Diskussion und Auseinandersetzung von einer faktischen Basis ausgehen können und vor Kurzschlusshistorikern bewahrt werden, die der Einfachheit halber aus dem Holocaust und dem Deutsch-Hererokrieg einen einheitlichen Genozidbrei ansetzen.
Letztendlich sind es die überlebenden Nachfahren der Ovaherero und Nama von 1904 –1908, die Nachfahren erster europäischer Siedler sowie Angehörige aller Schichten, die den Acker des souveränen Namibia selbst und friedlich zu bestellen haben.
Das verlangt mehr Nüchternheit als Dogma.