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Regen in Namibia

 

Vom  5.03.2010

Von bitterer Ironie zur Parodie

Die Wahlklage der neun Oppositionsparteien zur Annullierung des Wahlergebnisses für die Nationalversammlung, alternativ der Antrag auf eine Nachzählung ist an einer Verspätung von 90 Minuten gescheitert. Gerichtspräsident Damaseb und sein Beisitzer Richter Parker haben die gesamte Klage mit den dazugehörigen Indizien über die schweren Verstöße, Versäumnisse und formalen Fehler der Namibischen Wahlkommission (ECN) mit dem schlichten Verweis auf den Formfehler der Oppositionellen vom Tisch gefegt. Die Wahlklage wurde zwar termingemäß am 4. Januar 2010 eingereicht, aber die Sperrfrist von 15 Uhr war mit 90 Minuten überzogen. Das hatten die Anwälte der Opposition eingeräumt, aber sie haben in keiner Weise damit gerechnet, dass die Richter die Vorschriften derart eng auslegen. Advokat Reinhard Tötemeyer hat diesen Umstand in seinem abschließenden Plädoyer am Dienstag eher am Rande gestreift und unter Hinweis auf andere Rechtsfälle wohl fest damit gerechnet, dass hier eine zeitliche Toleranzmarge zulässig sei.

Die Entscheidung des Gerichtspräsidenten ist zunächst eine rein formale und keine politische Entscheidung. Und damit ist das Obergericht in dieser epochalen Entscheidung „fein raus“.
Wenn die 90 Minuten Verspätung der Vorlage der Wahlklage – die beklagte Namibische Wahlkommission (ECN) hatte diesen Umstand natürlich in ihre Abwehr aufgenommen - derart ausschlaggebend ins Gewicht fällt, dann steht die Frage im Raum, aus welchem Grund das Obergericht sich über zwei Tage die langen Plädoyers aller Seiten angehört und diesen Fehler nicht sofort geltend gemacht hat. An zweiter Stelle haben die prozessierenden Oppositionsparteien vom Gericht einen vernichtenden Schlag erhalten, indem ihnen auch die Prozesskosten von fünf Anwälten der ECN und zweien der SWAPO angelastet werden.

Obwohl das Gericht seine Entscheidung auf eine reine Verfahrensformalität begründet und der Ausspruch daher als apolitisch gelten kann, hat dieser Ausspruch extrem politische und ernste Konsequenzen. Vordergründig erscheint es für die ECN nun so, als wären ihre schweren und Schwerstvergehen gegen das demokratische Wahlverfahren ausgeklammert und verziehen. Als wären die Recherchen und die belastenden Indizien der Fachkräfte und der Anwälte gegen die ECN, die unter extremer Mühe und widrigen Umständen der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage erstellt wurden, für die Katz. Als wäre der Einsatz, die ECN unter Gerichts- und sonstigem Druck wenigstens zum Minimum ihrer demokratischen Pflicht, nämlich zur Transparenz (Herausgabe der wesentlichen Unterlagen) zu zwingen, nun vergebens gewesen.

Der 90-Minutenfehler der Oppositionsparteien ist ein Faktum, aber die schändliche Inkompetenz, die chronische Parteilichkeit und die bürokratische Arroganz der Namibischen Wahlkommission bleiben darüber hinaus eine nationale Katastrophe. Der Kampf um die Demokratie geht weiter.

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