Vom 27.11.2009 Vergrämte Wahlkommission
Selbst wenn die Namibische Wahlkommission (ECN) die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM), insbesondere ihren Direktor Phil ya Nangoloh, als Querulanten erfahren sollte, muss sie sich zuerst sachgemäß seiner Kritik stellen, bevor sie ihm das demokratische Recht entzieht, Wahlbeobachter ins Feld zu stellen. Zudem hat der ECN-Sprecher Theo Mujoro gegenüber der AZ auf alle kritischen Ansätze der NGfM einräumen müssen, dass die Wählerliste tatsächlich Defekte hat.
Wenn die NGfM den Wählern einen Dienst erweist, die sich nicht selbst in die Wählerliste mit rund 1,1 Mio. Namen knien können, und selbige Liste kritisch durchkämmt, dann ist das nicht nur ihr gutes Recht sondern ein wertvoller Beitrag für den Wahlprozess. Die ECN hat im Umgang, in der Aufstellung, in der Transparenz sowie in der terminlichen Abrundung der Liste nachweislich getrödelt. Den politischen Parteien hat sie ein Gebraucher-unfreundliches Format überlassen. Und das noch zu spät für zeitige Einwände.
Wenn die ECN der NGfM mit Ausschluss begegnet, anstatt mit sachlicher Auskunft zu reagieren, ist das ein Armutszeugnis. Das ist Grund genug, dass jeglicher Beobachter die ECN besonders kritisch begleiten sollte. Auf jeden Fall muss die NGfM ihr Recht auf Beobachterstatus vor Gericht verteidigen.
|