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Zerstörung

 

Vom 30.06.2008

Sackgasse der Reparation

Sollte die Bundesrepublik Deutschland, als Nachfolgerin einer ehemaligen Kolonialmacht, die Schäden des Kolonialkriegs von 1904 im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika nach 104 Jahren juristisch und amtlich quantifizieren und anerkennen, wäre ein Präzedenzfall für andere Kläger und für etliche andere ehemalige Kolonialmächte geschaffen. Nicht nur Britannien und Frankreich, Portugal und Spanien, auch die USA und Australien, als moderne Erben einer gewaltsamen Kolonialgeschichte, müssten wegen Dezimierung und Vertreibung der einheimischen Bevölkerung eine nach Maßstäben berechnete Wiedergutmachung an Nachfahren der Urbevölkerung entrichten.

Der deutsche Bundestag hat vergangene Woche nun den Antrag auf „Anerkennung und Wiedergutmachung der deutschen Kolonialverbrechen“ mit großer Mehrheit abgelehnt. Dafür gibt es gewiss noch viele andere Gründe als den hypothetischen internationalen Präzedenzfall. Der Bundestag sollte die Überlegungen des Ausschusses für Auswärtiges, der den Beschluss als Empfehlung vorformuliert hat, deutlich der namibischen und deutschen Öffentlichkeit mitteilen. Vor allem in Namibia ist das Thema mit dem jüngsten Beschluss noch nicht abgeschlossen. Die Diskussion um die Reparation muss konsequent bleiben und darf nicht in einer Sackgasse beendet werden.
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