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Vom  7.01.2010

Rechtsprechung unter Druck

Das Obergericht von Nord-Gauteng/Pretoria hat der südafrikanischen Regierung den Rechtsweg gewiesen, den Gerichtsentscheid des SADC-Tribunals in Windhoek von Ende November 2008 zu akzeptieren. Und das im Gegensatz zum Mugabe-Regime, das sich ohne Konsequenzen über den Windhoeker SADC-Entscheid hinweggesetzt. Die Art der Simbabwe-Landreform wurde als diskriminierend und illegal deklariert. Die Gautenger Bestätigung sollte auch für die namibische Regierung eine Mahnung sein, sich offen zu dem Bescheid von November 2008 zu stellen. Das Stillschweigen verschiedener SADC-Regierungen zu diesem Präzedenzfall vom SADC-Tribunal, das sie eigens für ihre Staatengemeinschaft gegründet haben, ist beschämend.

Ebenso beschämend sind die politischen Angriffe der regierenden Partei, ihrer hörigen Gewerkschaften und der kleinen sozialistischen Arbeiterorganisation African Labour & Human Rights Centre auf das Oberste Gericht Namibias und seine Richter, weil diese gegenüber der populistischen Volksmeinung zur Leiharbeit ihre juristische Unabhängigkeit gewahrt haben.

Die Angriffe auf die Richter sind politischer Art. Es zeichnet sich zum ersten Mal seit 1990 der verhängnisvolle Wunsch unter den Unzufriedenen ab, die Gerichtsbarkeit der politischen Mehrheit unterzuordnen und sie damit abhängig zu machen.
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