Dass der Geschäftsmann Lazarus Shaduka wegen fahrlässiger Tötung seiner Frau nur zu einer Geldstrafe von 25000 N$ verurteilt wurde, mag den Angehörigen des Opfers als Affront und vielen Prozessbeobachtern als Justizskandal erscheinen. Das Strafmaß entspricht jedoch dem Grundsatz der Unschuldsvermutung und ist damit juristisch nicht zu beanstanden.
So unwahrscheinlich Shadukas Version über die Todesursache seiner Frau auch sein mag: Er ist der einzige überlebende Zeuge des Zwischenfalls und seine Darstellung eines Unfalltods forensisch zumindest plausibel. Es gibt also keine Beweise, mit denen sich seine Angaben widerlegen ließen und ihm eine vorsätzliche Tötung seiner Frau nachzuweisen wäre.
Egal wie bitter das für die Hinterbliebenen auch sein mag: Daran ändern selbst die Hinweise auf häusliche Gewalt in der Ehe Shadukas nichts. Zum einen basieren diese Berichte auf juristisch unzulässiges Hörensagen. Zum anderen gibt es keine Anzeichen dafür, dass Shaduka seine Frau vor dem tödlichen Schuss misshandelt oder tätlich angegriffen hat. Obwohl davon auszugehen ist, dass dies in der Vergangenheit mehrmals geschehen ist, lässt sich daraus zum Zeitpunkt des Zwischenfalls keine Tötungsabsicht ableiten.
Das Gericht konnte den Angeklagten folglich nur wegen leichtsinnigen Umgangs mit einer geladenen Waffe des minder schweren Vergehens der fahrlässigen Tötung belangen. Ungeachtet davon, dass Shaduka nach Zeugenaussagen ein cholerischer und zu Gewaltausbrüchen neigender Mensch ist, bleibt der von ihm verursachte Tod seiner Frau Selma Shaimemanya rein rechtlich gesehen nicht mehr als ein tragischer Unfall.
Das mag in diesem speziellen Fall wie blanker Hohn klingen. Das Gesetz ist aber nicht nur zur Bestrafung von Kriminellen, sondern auch zum Schutz der Bürger vor einer willkürlichen Strafverfolgung des Staates da. Eben deshalb gilt ein Angeklagter solange als unschuldig, bis ihm sein angebliches Vergehen zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Im Falle Shaduka ist dies auf Anklage des vorsätzlichen Mordes nicht gelungen.
Daran sind nicht die namibischen Gesetze Schuld, wie dies nun vielfach kolportiert wird. Es gibt Gesetze, wie jenes gegen häusliche Gewalt, die Menschen wie Selma Shaimemanya schützen sollen. Dafür müssen sie von den Opfern jedoch auch in Anspruch genommen werden, was im Falle Shaimemanya nicht konsequent geschehen ist. Sie hat ihren Ehemann zwar wegen Androhung der Gewalt bei der Polizei angezeigt, diese Beschwere aber wenig später zurückgezogen. Die Polizei war folglich gezwungen, Shaduka die bei ihm beschlagnahmte Waffe zurückzugeben – rückblickend ein fataler Fehler.
Natürlich kann man Shaimemanya keinen Vorwurf machen, dass sie dem gemeinsamen Kind zuliebe die offensichtlich von Missbrauch geprägte Beziehung nicht beendet hat. Ebenso wenig kann man jedoch gesetzliche Defizite für diese verhängnisvolle Entscheidung verantwortlich machen.