Da hat sich der „weiße Elefant von Swakopmund“ doch schon wieder einen Dorn eingetreten und humpelt vor sich hin. Eineinhalb Jahren nach der Unterzeichnung des Swakopmunder Waterfront-Vertrags passt dem Entwickler nun eine Vertragsklausel nicht mehr. Er möchte die Fristangabe gestrichen haben – aber das wurde abgewiesen.
Vor genau einem Jahr haben wir über den neuen Entwickler der Waterfront und seine neue Absicht berichtet. Mitte 2009 sollte der Bau endlich beginnen. Allerdings hatte es damals von allen Seiten Skepsis gegen diesen Neuentwurf gegeben. Der Swakopmunder Bürger hatte schon lange sein Vertrauen in das Vorhaben verloren und die neuen Pläne pessimistisch beäugt und hinterfragt. Die Entwickler hatten sich danach bei der Stadt über die negative Berichterstattung beschwert und Bürgermeisterin Germina Shitaleni sowie Stadtdirektor Eckart Demasius daraufhin die Medien gerügt. Auch die Immobilienagenten sahen plötzlich ihre Felle wegen einer angeblich falschen Quadratmeter-Angabe in den Medien davon schwimmen. Ein Makler verlangte sogar die Richtigstellung der Fakten, obwohl er selbst keine genauen Angaben machen konnte.
Wäre es nicht zu schön um wahr zu sein, wenn diesmal die Überschrift lauten würde: „Zweiter Spatenstich geplant“? Der erste hatte ja schon am 11. Oktober 2003 stattgefunden. Doch leider steht wieder einmal eine Vertragsänderung an, allerdings eine ganz schön gerissene. Geschickt war versucht worden, die vereinbarte Zeitfrist zu umgehen. Jetzt, eineinhalb Jahre nach der Unterschrift, gefällt dem Entwickler diese eine Klausel nicht und „er will erst Klarheit schaffen, bevor er eine Anlage sowie eine zukünftige geschäftliche Beziehung mit der Stadt aufbaut, die mit einer möglichen Konfrontations-Situation beginnt“. Plötzlich wird es auch angeblich wegen der globale Wirtschaftslage (the current economic climate) eng.
Doch die Stadt hat richtig erkannt: Ein Eingeständnis würde dem neuen Besitzer eine undefinierte Zeitspanne für die Fertigstellung einräumen und er könnte die Entwicklung-Vereinbarung somit nach eigenem Gutdünken erfüllen – oder auch nicht. Gut, dass die Ratsherren diesmal ein „entweder – oder“ verlangt haben. Vor dieser Entscheidung gehört der Hut gezogen.