
Einige der erfolgreichen Kläger unter den kommerziellen Farmern von Simbabwe vor dem Regionalgericht der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) in Windhoek 2008. Vorn im Rollstuhl der Farmer Ben Freeth, den Schlägertrupps des Mugabe-Regimes auf seiner Farm misshandelt hatten.
Windhoek/Pretoria – Laut dem Rechtsvertreter der Landwirtschaftsorganisation AfriForum in Südafrika, Willie Spies, ziehen südafrikanische beziehungsweise Interessenträger aus Simbabwe am 12. Januar 2010 erneut vor die südafrikanische Justiz, um den Rechtsweg zu ebnen, so dass in der Nachfolge des Nord-Gauteng-Entscheids in Südafrika Anträge auf Beschlagnahmung von Guthaben des Simbabwe-Regimes gestellt werden können. Nach der Auskunft von Willie Spies, der am Dienstag mit der AZ sprach, dürfte Ende Februar 2010 eine Entscheidung vorliegen.
Das Obergericht von Nord-Gauteng hatte Ende November 2009 angeordnet, dass die südafrikanische Regierung den Gerichtsentscheid des SADC-Tribunals vom 28. November 2008 zu respektieren habe. Bei dem als internationalen Präzedenzfall bezeichneten Entscheid erklärte das SADC-Regionalgericht in Windhoek die vom Mugabe-Regime angeordnete Enteignung von 79 weißen Farmern in Simbabwe als unrechtmäßig und diskriminierend. Alle Betroffenen sollen unbehelligt auf ihren Farmen bleiben oder angemessen entschädigt werden. Die Mugabe-Regierung und danach die sogenannte Einheitsregierung, stets unter dem Diktat von Präsident Mugabe, hat sich ohne Konsequenzen über das Urteil der fünf Richter des Tribunals hinweggesetzt und weiteren Terror, Plünderung und Einschüchterung auf weißen Farmen bis in diese Tage hinein zugelassen oder auch ermutigt.
Die Entscheidung des Obergerichts von Nord-Gauteng erfolgte auf einen Antrag der Landwirtschaftsorganisation AfriForum, die im Namen des südafrikanischen Bürgers Lous Fick aufgetreten war, der in Simbabwe Landwirtschaftsbelange verfolgt. Auf Antrag von AfriForum ist das Obergericht der südafrikanischen Regierung zuvorgekommen, die am 27. November 2009 mit Simbabwe ein bilaterales Investitionsschutzabkommen vereinbart hat. AfriForum und der Antragsteller waren davon ausgegangen, dass das Investitionsschutzabkommen ohne Gerichtsentscheid die Anordnungen des SADC-Tribunals von Windhoek hätte ausklammern können. Ferner hätte das Abkommen die Simbabwe-Regierung von der Haftbarkeit ausgeschlossen, für vergangene Menschenrechtsvergehen ansprechbar zu sein. „Ein solcher Sachverhalt widerspräche den gesetzlichen Verpflichtungen Südafrikas im Rahmen seiner Verfassung und in Bezug auf das internationale Völkerrecht“, erklärt Spies in seiner Eigenschaft als AfriForum-Vertreter.
Nach dem Gautenger Gerichtsentscheid ist die südafrikanische Regierung verpflichtet, die Regelung des SADC-Tribunals als verbindlich zu akzeptieren, wonach der bisherige Prozess der Landreform in Simbabwe illegal ist. Laut Spies hat die südafrikanische Regierung beteuert, dass der Text des Investitionsabkommens nicht das illegale Ergebnis anstrebe, existierende legale Rechtswege abzuschneiden oder politische Rechte zu schmälern. „Der Text (des Abkommens) strebt in keiner Weise an, Simbabwe für Menschenrechtsverletzungen Immunität einzuräumen.“