Das SADC-Tribunal gibt Simbabwe-Farmern zum dritten Mal Recht
Das Regionalgericht der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) hat sich am 16. Juli 2010 bei seiner jüngsten Verhandlung in der Klage von über 70 kommerziellen Farmern Simbabwes gegen die Regierung Mugabes zum dritten Mal zu ihren Gunsten entschieden.
Windhoek – Seit dem 28. November 2008, als das Tribunal die so genannte Landreform der Mugabe-Regierung in Bezug auf die Kläger als rassistisch und verfassungswidrig erklärt und den Auftrag an selbige Regierung gerichtet hatte, den Farmern und ihrer Belegschaft normalen Personen- und Objektschutz angedeihen zu lassen, hat das Mugabe-Regime diesen Rechtsschutz in keiner Weise respektiert, beziehungsweise durchgesetzt. Im Gegenteil, trotz des nachfolgenden und bestätigenden Gerichtsbescheids vom 5. Juni 2009 hat das Mugabe-Regime weiterhin Plünderer und Brandstifter auf kommerzielle Farmen geschickt, um Eigentümer und Arbeiter zu vertreiben und die Produktion lahmzulegen.
Vor einer Woche hat das Tribunal nun erneut einen Befund ausgesprochen: „Das Tribunal stellt fest, dass der Beklagte (die Regierung von Simbabwe) den vorigen Ausspruch in dieser Sache (vom 28. November 2008) nicht anerkannt hat. Das Tribunal hat den Gerichtsentscheid zwecks geeigneter Maßnahmen auch an den (SADC) Gipfel weiter geleitet … dennoch setzt sich der Beklagte (die Regierung von Simbabwe) nach wie vor über die Rechtsprechung des Tribunals hinweg.“
Der Befund des Tribunals vor einer Woche nennt drei konkrete Punkte, in denen die Simbabwe-Regierung die regionale Rechtsprechung verletzt. Richter Mtabo erklärte: „Erstens verfügen wir über zahlreiche Beweise, dass das Leben, die Freiheit und das Eigentum all derjenigen, die durch den Gerichtsentscheid geschützt werden sollten, nach wie vor gefährdet sind. Zweitens liegt uns das Schreiben des Justizministers von Simbabwe, Patrick Chinamasa, vor, worin es heißt, dass ,jegliches Urteil und jeglicher Befund, die das Tribunal ausgestellt hat und in Zukunft gegen die Regierung von Simbabwe ausstellen mag, null und nichtig sind.“
Richter Mtambo nennt an dritter Stelle die Weigerung von Richter Bharat Patel in Simbabwe, die auf sein Land zutreffenden Gerichtsentscheide des SADC-Tribunals am dortigen Obergericht zu registrieren, als weiteren Verstoß Simbabwes gegen das SADC-Tribunal. Simbabwe hatte vor fünf Jahren ursprünglich zusammen mit den anderen Mitgliedern der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika das Regionalgericht in Windhoek mitbegründet.
Die Anordnung des Tribunals besagt, dass die Regierung von Simbabwe alle notwendigen Maßnahmen durch ihre Organe oder Agenten zu ergreifen habe, den Besitz, das Wohnrecht und das Landeigentum der Antragsteller zu schützen. Ferner soll die Regierung durch geeignete Maßnahmen versichern, dass die Bewohner und Besitzer weder durch direkte oder indirekte Maßnahmen zum Verlassen ihrer Farmen gezwungen werden, dass sie keine Einmischung erfahren und dass ihr friedliches Wohnrecht im Land garantiert wird.
Die in ihrem Recht erneut bestätigten Kläger hoffen nun, dass der SADC-Gipfel bei seiner nächsten Sitzung Simbabwes Affront gegen das gemeinsam gegründete SADC-Tribunal behandelt.