Die heutige Titelseite

 

Newsletter

Reisebericht

 

Exklusiv

 

Goldmedaille

 

Farm-Enteignung

 


Beamtenwillkür

 

Regen in Namibia

 

100 Jahre DHPS

 

Sam Nujoma

 

Vom 23.04.2009

Einspruch kippt Anhörung

SADC-Tribunal: Simbabwische Menschrechtler gehen gegen Regierung vor

Die Anhörung des Antrags einer simbabwischen Menschenrechtsorganisation gegen die Regierung in Harare wurde gestern am Windhoeker SADC-Tribunal noch vor dem eigentlichen Auftakt gestoppt.

© Doro Grebe
Waren vor Beginn der Verhandlung noch zuversichtlich: Brian Penduka und Susan Mutambasere, beide Anwälte in Simbabwe, vertreten das Zimbabwe Human Rights NGO Forum. Ihre Anhörung fand gestern allerdings nicht statt, nachdem die Anwälte der Regierung Einspruch eingelegt hatten.
Windhoek – Es war als neuerlicher Feldzug gegen die Verstöße der Regierung in Simbabwe gedacht, doch endete bereits nach anderthalb Stunden: Nelson Muntsonziwa, Rechtsvertreter der simbabwischen Regierung, legte vor Beginn der eigentlichen Anhörung Einspruch gegen die Zulässigkeit des Antrags des „Zimbabwe Human Rights NGO Forum“ ein. Das fünfköpfige Richtergremium behielt sich das Urteil über diesen Einspruch vor, die Anhörung – sollte sie stattfinden – wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Muntsonziwa machte in seiner Argumentation formelle Gründe geltend. Das Tribunal verfüge nicht über die Gerichtsbarkeit für den Fall, so der sichtlich überforderte Anwalt, der dem Forum vorwarf, kein Mandat für die gerichtliche Vertretung von Einzelpersonen zu besitzen. Es gebe keinen Konflikt zwischen dem Staat und dem Forum, sondern mit den zwölf Geschädigten, die die Menschenrechtsorganisation vertritt. Zudem beschrieb Muntsonziwa den Antrag als unvollständig.
Jeremy Gauntlett, der für das Zimbabwe Human Rights NGO Forum auftrat, wies die Unterstellungen von der Hand und verglich die Organisation mit einer Gewerkschaft, die ebenfalls rechtlich für ihre Mitglieder eintreten dürfe. Gauntlett nannte den Einspruch der Gegenseite „doppelzüngig, zynisch und falsch“ und warf Muntsonziwa Zeitverschwendung vor.
Das Zimbabwe Human Rights NGO Forum, das vor Gericht auch von norman Tjombe vom Windhoeker Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) unterstützt wird, vertritt zwölf Simbabwer, die schwere Gewalttaten und Folter durch die Polizei oder Armee ausgesetzt waren und in der Folge teilweise an schweren Beeinträchtigungen leiden. Ihnen allen war mit Hilfe des Forums an simbabwischen Gerichten Schmerzensgeld – allerdings teils absurde Beträgen (0,06 US-Dollar) zugesprochen worden, jedoch wurde das Geld nie gezahlt.
Vor dem SADC-Tribunal will das Forum jetzt zum einen erreichen, dass der simbabwischen Regierung (gemeint ist hier noch immer die Mugabe-Regierung, die Fälle sind mehrere Jahre alt, d.Red.) ein erneuter Bruch des SADC-Vertrages bescheinigt wird. Zum anderen erhofft sich das Forum den Gerichtsbeschluss, dass die Höhe des Schmerzensgeldes für die Betroffenen neu verhandelt werden muss.
Die simbabwische Regierung war bereits im November 2008 des Bruchs des SADC-Vertrages, einem Vertragswerk aller Staaten des Bundes, für schuldig befunden worden. Damals hatten insgesamt 79 weiße simbabwische Farmer gegen ihre Enteignungen im Zuge der Landreform von Mugabe geklagt. In ihrem ersten Urteil hatten die fünf SADC-Richter den Antragsstellern damals Recht gegeben. Die Mugabe-Regierung hat allerdings die Anerkennung dieses Urteils bislang verweigert.
Archiv


Wetter

Anzeige
FUSSBALL-WM 2010

 

Landesgeburtstag

 

Brandkatastrophe

 

Air Namibia

 

Simbabwe

 

Südafrika

 

Deutsch in Namibia